Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Hessen e.V. - Abbruch und Neubau Jugendherberge in Marburg - Fachplanung Elektrotechnik sowie Heizung, Lüftung, Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 22221 II 20-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homberg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hessen.jugendherberge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Hessen e.V. - Abbruch und Neubau Jugendherberge in Marburg - Fachplanung Elektrotechnik sowie Heizung, Lüftung, Sanitär
Der Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Hessen e.V. (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) beabsichtigt, in Marburg die Errichtung der Jugendherberge am Standort der bisherigen Jugendherberge. Dazu wurde zunächst ein Objektplaner mit der Abbruchplanung des Bestandsgebäudes sowie mit der Durchführung der Leistungsphasen 5 - 9 beauftragt.
Nunmehr sollen Fachplanungsleistungen beauftragt werden. Der Beschaffungsgegenstand wird hierfür in zwei Lose unterteilt:
Los 1 umfasst die Fachplanung Elektrotechnik in den Leistungsphasen 1 - 9 HOAI,
Los 2 umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) in den Leistungsphasen 1 - 9 HOAI.
Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen.
Der Auftraggeber hat Fördermittel nach dem "Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe" und nach dem Förderprogramm des Landes Hessen zur "Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen" gestellt und jeweils bewilligt erhalten. Im Rahmen der Leistungserbringung hat der Auftragnehmer die sich daraus ergebenen förderrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den mit der Bekanntmachung ebenfalls bereitgestellten Leistungsverzeichnissen/Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Lose (siehe Teilnahmeunterlagen).
Elektrotechnik
35037 Marburg
Los 1 umfasst die Fachplanung Elektrotechnik in den Leistungsphasen 1 - 9 HOAI,
Los 2 umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) in den Leistungsphasen 1 - 9 HOAI.
Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen.
Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den mit der Bekanntmachung ebenfalls bereitgestellten Leistungsverzeichnissen/Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Lose (siehe Teilnahmeunterlagen).
Heizung, Lüftung, Sanitär
35037 Marburg
Los 1 umfasst die Fachplanung Elektrotechnik in den Leistungsphasen 1 - 9 HOAI,
Los 2 umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) in den Leistungsphasen 1 - 9 HOAI.
Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen.
Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den mit der Bekanntmachung ebenfalls bereitgestellten Leistungsverzeichnissen/Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Lose (siehe Teilnahmeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Duschl Ingenieure Rhein-Main GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Duschl Ingenieure Rhein-Main GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH7YYDC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe eines öffentlichen Auftrages, der den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Daher sind das GWB-Vergaberecht und die Vergabeverordnung (VgV) im vorliegenden Verfahren anwendbar.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer