Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Cottbus

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cottbus.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Cottbus

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt in den im Begleitdokument zu dieser Aussschreibung näher bezeichneten Teilgebieten, den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen, in Auftrag zu geben. Die Ausschreibung erstreckt sich auf die planungsrechtlich ausgewiesenen Gewerbe-, und Industriegebiete innerhalb der Stadt Cottbus, die als weißer NGA-Fleck eingestuft werden. Für alle Teilnehmer im Projektgebiet sind zuverlässig symmetrische Bandbreiten von mindestens einem Gigabit/s zu gewährleisten.

Der Auftraggeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützungdes Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten. Das Land Brandenburg hat eine ebenfalls eine Kofinanzierung in vorläufiger Höhe bewilligt. Vorgesehen ist die Umsetzung im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 - unterversorgte Gewerbegebiete, Cluster Nord

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Cottbus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 1 (Cluster Nord) umfasst die unterversorgten Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten: Siedlung Nord I-III, Sielower Landstraße Ost, G.-Hauptmann-Straße (TKC), Am Nordring, Am Alten Heizkraftwerk, welche mit symmetrischen Bandbreiten von zuverlässig 1 Gbit/s zu erschließen sind. Details sind dem Begleitdokument zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 50 %
  • Kriterium: Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme: 20 %
  • Kriterium: Höhe Endkundenpreise: 15 %
  • Kriterium: Service-Konzept und Entstörzeiten: 5 %
  • Kriterium: Zeitl. Verfügbarkeit: 5 %
  • Kriterium: Einsatz innovativer Verlegemethoden: 5 %
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 - unterversorgte Gewerbegebiete, Cluster Süd

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Cottbus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 2 (Cluster Süd) umfasst die unterversorgten Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten: Vetschauer Straße, Südeck, Ringstraße, Am Marktkauf, Eichenstraße, Autobahnmeisterei, welche mit symmetrischen Bandbreiten von zuverlässig 1 Gbit/s zu erschließen sind. Details sind dem Begleitdokument zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 50 %
  • Kriterium: Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme: 20 %
  • Kriterium: Höhe Endkundenpreise: 15 %
  • Kriterium: Service-Konzept und Entstörzeiten: 5 %
  • Kriterium: Zeitl. Verfügbarkeit: 5 %
  • Kriterium: Einsatz innovativer Verlegemethoden: 5 %
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 051-122123

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 - unterversorgte Gewerbegebiete, Cluster Nord

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
04/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 - unterversorgte Gewerbegebiete, Cluster Süd

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
05/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Verfahren besteht aus zwei Stufen. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2 genannten Frist, müssen die Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen.

Nach Abschluss der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge auf die formale Richtigkeit und Vollständigkeit werden dann die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Auf der Basis dieser Angebote hat der Auftraggeber die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann der Auftraggeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer.

Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht beim Auftraggeber gerügt wird.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/

Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle

ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf

Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

§ 160 GWB lautet:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer

2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2022

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