Versorgung mit Blut und Blutprodukten Referenznummer der Bekanntmachung: 01-22-1022-91700
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-altenburgerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgung mit Blut und Blutprodukten
Versorgung mit Blut und Blutprodukten
Klinikum Altenburger Land GmbH Am Waldessaum 10 04600 Altenburg
Versorgung der Patienten des KLINIKUMs Altenburger Land mit Blut und Blutprodukten ab dem 01.06.2022. Der Bedarf für die Laufzeit wird aus ca.:
- 16.000 TE Erythrozytenkonzentrate aus Fremdblut,
- 200 TE Thrombozytenkonzentrate (Apherese),
- 600 TE Thrombozytenkonzentrate (Pool),
- 2.000 TE Frischplasma, gefroren und
- 950 TE verschiedener besonderer Blutprodukte
bestehen.
Daneben sind verschiedene im Zusammenhang mit der Versorgung stehende Labordienstleistungen anzubieten.
Die angegebenen Mengen beruhen auf einer Schätzung. Abweichungen um bis zu 20% nach oben sind deshalb möglich. Für den Auftraggeber besteht keine Verpflichtung zur Abnahme der angegebenen Mengen.
Ergänzende Dienstleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Das vorangegangene Vergabeverfahren musste aus Gründen, die nicht beim Auftraggeber lagen, aufgehoben werden, was nun zu beschleunigtem Handeln zwingt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Versorgung mit Blut und Blutprodukten
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1FR7M6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Ein Antrag auf Vergabenachprüfung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.