Rahmenvereinbarung Technische Betriebsführung von E-Anlagen der LMBV mbH in der Lausitz und Mitteldeutschland
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Technische Betriebsführung von E-Anlagen der LMBV mbH in der Lausitz und Mitteldeutschland
Die Leistungen beinhalten die technische Betriebsführung von ca. 30 Elektroanlagen der LMBV mbH in der Lausitz und Mitteldeutschland.
Deutschland,
Bundesland Brandenburg,
Bundesland Sachsen,
Bundesland Sachsen-Anhalt
Die Leistungen beinhalten die technische Betriebsführung von ca. 30 Elektroanlagen der LMBV mbH in der Lausitz und Mitteldeutschland.
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Dabei sind folgende Hauptleistungen zu erbringen:
- Absicherung 24 h Bereitschaftsdienst
- Mängelbeseitigung
- Instandhaltung
- Änderungen und Erweiterungen der elektrischen Anlagen
- Durchführung von Revision/Prüfung an den elektrischen Anlagen
- Durchführung von Schalthandlungen an den MS- und NS-Anlagen (Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen)
Die Leistungen für den Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2026 werden als Option ausgeschrieben.
Die eventuelle Beauftragung der Option ist bis spätestens 29.03.2024 vorgesehen.
Vergabenummer: 2202600109
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Technische Betriebsführung von E-Anlagen der LMBV mbH in der Lausitz und Mitteldeutschland
Ort: Calau
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 2.432.718,72 €
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]