Fremd- und POCT- Laborleistungen am Krankenhaus Land Hadeln Otterndorf GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: OF01-22 - Otterndorft, Labor
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremd- und POCT- Laborleistungen am Krankenhaus Land Hadeln Otterndorf GmbH
Der zu erteilende Auftrag umfasst Fremd- und POCT- Laborleistungen für das Krankenhaus Land Hadeln Otterndorf, sowie alle notwendigen Voraussetzungen zur Logistik, EDV-Anbindung und digitalen Bestellung, Abrechnung, als auch Beratungsleistungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Laborversorgung am Krankenhaus Land Hadeln Otterndorf wird bei Inhouse-Laborleistung durch POCT-Geräte sichergestellt, wobei die POCT-Geräte durch den derzeitigen Fremdlaborpartner gestellt werden. Darüber hinaus gehende Leistungen werden an den externen Laborpartner gesandt.
Ziel der Vergabe
Mit Blick auf das Anforderungsprofil und den Analysenstatistiken (Fremd- und POCT-Labor), sollen typische Notfallparameter, als auch generell teure Parameter wirtschaftlich betrachtet, analysiert und ggf. durch Veränderungen im Anforderungsverhalten neu organisiert werden (s. Aufstellung Leistungsstatistik).
Gefordert wird die Gestellung der entsprechenden Geräte unter Einhaltung der Vorgaben der aktuellen RiLiBÄK sowie Wartung, Schulung, Versorgung mit entsprechenden Verbrauchsmitteln und Kontrollmaterialien.
Die Geräte sollen an ein POCT-Datenmanagement-System angeschlossen werden, über welches die notwendigen administrativen Aufgaben (z.B. Nutzer-Zertifizierung, Schulung per E-Learning, Überwachung der Geräte und Qualitätskontrollen etc.) abgewickelt werden.
Übernahme von:
- Hygiene
- ärztlichen Aufgaben
- die Antibiotika-Visiten.
- Beschaffung, Lagerhaltung.
- Bereitstellung und Dokumentation Blutprodukte
- Funktion des Transfusionsbeauftragten
- monatlich kostenstellenbezogene Leistungsstatistiken
Der zu vergebende Vertrag beginnt am 01.01.2023 und hat eine feste Laufzeit von drei Jahren mit einer automatischen Verlängerung um 12 Monate, wenn keine schriftliche Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt neun Monate zu jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate.
Optional werden die Anschaffungskosten der POCT-Geräte, Software, Lizenzen, EDV-Schnittstellen vom Auftraggeber übernommen.
Die entsprechenden Kosten sind vom Auftragnehmer entsprechend darzustellen.
Fremdlaborleistungen:
Zum Vertragsbeginn ist ein funktionierendes Order Entry-Systems zu implementieren. Die elektronischen Anforderungs- und Abrechnungsscheine (EDV-Masken), sind nach Vorgabe des Auftraggebers zu entwickeln/ umzusetzen.
Stationen / Einsender Müssen die Leistungen online anfordern können. Auf Station wird für die Probe oder den Auftrag ein Barcodeetikett erzeugt, welches der Probenidentifikation dient.
Die in der Anlage befindliche Fremdlabor- und POCT Statistik des Auftraggebers sind mit Nettopreisen je Parameter bzw. je Analyse zu versehen, welche alle notwendigen Verbrauchsmaterialien, Reagenzien, Kalibrationen, Qualitätskontrollen etc. enthalten. In den Gesamtkosten sind ebenfalls die Kosten für Verbrauchsmaterialien, wie Röhrchen und Transportbeutel (allg. Probenentnahmematerial), zu berücksichtigen und anzugeben.
Die Abrechnung erfolgt nach Preis pro Befund.
POCT:
Es wird vom Auftragnehmer erwartet, dass die Anzahl und die Geräteart entsprechend der POCT-Statistik und dem Portfolio des Krankenhauses, dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
Die Mindestanforderungen der Geräte, die einwandfreie Vernetzung, Kommunikation und Funktion, sind für den Betrieb mit der angebotenen Software abzustimmen und zu garantieren.
Es ist ein POCT Konzept zu erstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.