21D0450 - Bekanntmachung vergebener Auftrag - Südpfalz-Kaserne Germersheim Neubau / Anpassung Zentrum Ukft.-Bereich, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 (Elektrotechnik) Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0450

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

21D0450 - Bekanntmachung vergebener Auftrag - Südpfalz-Kaserne Germersheim Neubau / Anpassung Zentrum Ukft.-Bereich, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 (Elektrotechnik)

Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0450
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

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Die Leistungen des AN umfassen die Fachplanung / Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektrotechnik), für Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen in den Leistungsphasen 2-9. Aufgrund von Eigenleistungen des AG entfallen Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen (LPH 4, 7, 9).

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Neben Grundleistungen fallen folgende besondere Leistungen an:

- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Abbruch/Neubau oder Umbau Geb. 18 und Geb. 19; Übertragung technischer Daten der Raumbücher in eine MS-Access-Datenbank; Überwachung der Mängelbeseitigung

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Der AN erstellt gem. den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes die ES-Bau, EW-Bau sowie die Unterlagen für das Kenntnisgabeverfahren.

Nach Freigabe der EW-Bau erstellt der AN die Ausführungsplanung und die Leistungsbeschreibung nach Stlb-Bau. Er wirkt bei der Vergabe mit, übernimmt die Objektüberwachung während der Ausführung und teilweise die Objektbetreuung.

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II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Hauptort der Ausführung:

Germersheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

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Der Auftrag umfasst die Fachplanung der Anlagengruppen 4 und 5 (Elektrotechnik) für die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes für 900 Verpflegungsteilnehmer (Geb. 20), eines Lehrsaalgebäudes mit Lagerflächen (Geb. 18), sowie eines Trio-Gebäudes (Geb. 19) in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim.

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Die Gebäude 18 (altes Sanitätsversorgungszentrum), 19 (Pfalz-Kasino), 20 (Wirtschaftsgebäude) und 46 (neues Sanitätsversorgungszentrum -> nicht Bestandteil dieser Maßnahme) befinden sich im Zentrum der Liegenschaft an einer hufeisenförmig verlaufenden Erschließungsstraße. Die Gebäude 18, 19, und 20 wurden in den 1960er Jahren errichtet. Es besteht ein allgemein sehr hoher Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf.

Nach Umzug des SanVZ in Gebäude 46 soll das Gebäude 18 zukünftig als Lehrsaal- und Lagergebäude und das Pfalz-Kasino als Trio-Gebäude dienen. Die Nutzung des Gebäudes 20 als Wirtschaftsgebäude bleibt bestehen.

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Im Rahmen des liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAK) wurden 2019 die Flächen der Bestandsgebäude 18, 19 und 20 analysiert und mit dem Raumbedarf der Bundeswehr abgeglichen. Das LbAK kommt hierbei zu folgendem Ergebnis:

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Gebäude 18: Der Raumbedarf inkl. Bewegungs- und Sanitärflächen beträgt ca. 1.289 m². Eine Unterbringung von Lehrsälen im Bestandsgebäude erscheint möglich, wird jedoch als kostenintensiv eingeschätzt. Die Errichtung eines bedarfsgerechten Neubaus wird als wirtschaftlichere Maßnahme empfohlen.

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Gebäude 19: Der Raumbedarf inkl. Bewegungs- und Sanitärflächen beträgt ca. 1.580 m². Dem Bestandsgebäude mit ca. 1.007 m² fehlen somit ca. 573 m². Ein Umbau- und Anbau erscheint wirtschaftlicher, als ein Ersatzneubau.

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Gebäude 20: Der Raumbedarf inkl. Bewegungs- und Sanitärflächen beträgt ca. 1.763 m². Das Bestandsgebäude mit ca. 3.668 m² weist somit einen Flächenüberhang von ca. 1.905 m² auf. Ein Ersatzneubau gilt als wirtschaftlichste Lösung.

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Das Ergebnis Abbruch/Neubau für Gebäude 20 ist eindeutig. Die zu den Gebäuden 18 und 19 erfolgten Variantenuntersuchungen Umbau/Anbau oder Abbruch/Neubau zur Deckung des Raumbedarfs sollen vor Erstellung der ES-Bau durch eine erneute Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aktualisiert und fortgeschrieben werden. Die ES-Bau sowie die weitere Planung sind auf Grundlage der hieraus resultierenden, wirtschaftlichsten Variante gemäß Musterplanungen der Bundeswehr zu erstellen.

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Grundlage für die Planung sind das LbAK, die ES-Bau Teil I-IV, sowie die entsprechenden Musterplanungen der Bundeswehr. Die Kostenobergrenze von brutto 20,72 Mio. Euro (KG 200-600) ist dabei zu beachten. Für die Errichtung des Wirtschaftsgebäudes ist die zuständige Leitstelle des BMVg, hier die Landesbaudirektion München, miteinzubinden.

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Die Gebäude sind gemäß der gesetzlichen Vorgaben des GEG (GebäudeEnergieGesetz) zu errichten. Bei der Planung, Ausschreibung und Bauausführung der Funktionsgebäude ist eine niederschwellige Umsetzung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen (BNB) zu berücksichtigen.

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Die Bauleistungen für die Errichtung der Gebäude werden nach Leistungsverzeichnissen mit Einheitspreisen aufgestellt und vergeben. Für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse ist das Standardleistungsbuch-Bau zu verwenden.

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TGA - Anlagengruppen 4,5:

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Sämtliche technischen Anlagen sind nach aktuellen DIN-VDE-Normen, in Anlehnung an die AMEV-Richtlinien sowie nach den bundeswehrspezifischen Vorschriften zu planen.

Für die FM, IT- und Informationstechnischen Anlagen wird eine Ausführung gemäß der zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr sowie nach IT-Handbuch der BWI gefordert.

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Der elektrische Energiebedarf ist für jedes Gebäude zu berechnen.

Die Medienanbindungen (Starkstrom/Schwachstrom/Glasfaser) sind zu prüfen und ggfs. auf den neuen Bedarf anzupassen.

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Bei der Planung der Beleuchtung ist die Arbeitsstättenrichtlinie zu berücksichtigen.

Büroräume sind als PC-Arbeitsplätze mit blendfreier Beleuchtung auszustatten.

Außenbeleuchtungen sind vorzusehen.

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Die Gebäude erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz. Die Steuerung und Anbindung hierfür ist einzuplanen.

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Blitzschutzanlagen sind für alle Gebäude gemäß Zentralanweisung der Bundeswehr auszuführen.

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Gebäude 18:

Es sind Lehrsäle mit den entsprechenden Elektro- und IT-Anschlüssen und blendfreier Beleuchtung zu planen. Die Lehrsäle erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz und innenliegende elektr. Verdunklungsrollos.

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Gebäude 19:

Es sind Anschlüsse für Beamer, Fernsehgeräte sowie WLAN-Access-Points vorzusehen. Für die verschiedenen Räume ist eine elektroakustische Anlage gefordert.

Es sind Anschlüsse für ein elektronisches Kassensystem vorzusehen und mit dem Nutzer abzustimmen.

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Gebäude 20:

Im Gebäude ist eine Truppenküche mit entsprechenden Anschlüssen für Küchengeräte zu planen.

Im Speisesaal ist eine Speiseausgabe mit elektronischem Abrechnungssystem mit Leseterminal und Kassenplatz vorgesehen. Die aktiven Komponenten des Kassensystems werden bauseitig zur Verfügung gestellt. Die erfordl. Elektro- und IT-Anschlüsse sind mit dem BwDLZ sowie Verpflegungsamt abzustimmen.

Es sind Anschlüsse für Beamer, Fernsehgeräte sowie WLAN-Access-Points vorzusehen. Eine elektronische Anlage für Durchsagen/Informationen ist ebenfalls einzuplanen.

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In Leistungsphase 8 sind die technischen Daten der Raumbücher in eine MS-Access-Datenbank gemäß auftraggeberspezifischer Vorgaben zu übertragen.

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Zur Erneuerung der Medienversorgung der Liegenschaft wird ein Baulogistiker eingeschaltet. Die Maßnahme zur Errichtung der Gebäude 18-20 muss in der Logistikplanung mitaufgenommen werden. Daher ist entsprechende Zuarbeit und Abstimmung mit dem Baulogistiker zwingend erforderlich.

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Auf Grund der Komplexität der Maßnahme soll der Datenaustausch über den Projektraum Conclude erfolgen.

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Es ist vorgesehen die ES-Bau spätestens Mitte April 2023 beim Maßnahmenträger zur Prüfung einzureichen. Der Baubeginn soll spätestens im Mai 2025, die Bauübergabe im November 2028 erfolgen.

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II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Präsentation / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 15
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

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Der AG behält sich vor, aufgrund der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Gebäude 18 und 19 entweder zu Sanieren bzw. Umzubauen oder Rückzubauen und durch Neubauten zu ersetzen.

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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt:

Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 und 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).

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Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphase 2. Es ist beabsichtigt die weiteren o.g. Leistungen stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht. Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.

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II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

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Zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrags:

Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B

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Angaben zur Verhandlung

Der AG behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag auf Grundlage der mit dem Honorarangebot eingereichten Präsentationen zu vergeben, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.

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Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 063-166112
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 21D0450
Bezeichnung des Auftrags:

Südpfalz-Kaserne Germersheim Neubau / Anpassung Zentrum Ukft.-Bereich, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 (Elektrotechnik) gem. Teil 4, Abschnitt 2 HOAI 2021

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

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BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BGen sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.

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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.

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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.

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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)

Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)

Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag

Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) www.vergabe.rlp.de einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.

Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.

Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP www.vergabe.rlp.de zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.

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6) Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP www.vergabe.rlp.de

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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY07V

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 51123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ziffer VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

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Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2022

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