Kauf und Lieferung von 18 Löschgruppenfahrzeugen (10er sowie 20er) für 16 Auftraggeber in Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5991524
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
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Ort: Kiel
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Postleitzahl: 24103
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Land: Deutschland
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Telefon: +49 5991524
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Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von 18 Löschgruppenfahrzeugen (10er sowie 20er) für 16 Auftraggeber in Schleswig-Holstein
Kauf und Lieferung von 18 Löschgruppenfahrzeugen (10er sowie 20er) für 16 Auftraggeber in Schleswig-Holstein.
18 Fahrgestelle
Lieferung von 18 Fahrgestellen für Löschgruppenfahrzeuge (10er sowie 20er) für 16 Auftraggeber in Schleswig-Holstein.
Die Lieferungen der Fahrgestelle erfolgen für ein Musterfahrzeug sowie in 2 Chargen (siehe Vorbemerkungen zur LB).
Die Auslieferung der 1. Auslieferungscharge hat spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung, die Auslieferung der zweiten Charge hat quartalsweise zu erfolgen.
Lieferort: frei Aufbauhersteller; Der Lieferzeitpunkt des Musterfahrzeuges ist spätestens 4 Monate nach Auftragserteilung.
18 Aufbauten
Lieferung von 18 Aufbauten für Löschgruppenfahrzeuge (10er sowie 20er) für 16 Auftraggeber in Schleswig-Holstein.
Beim Aufbau (Los 2) wird je Größenklasse ein gleicher Grundumfang bei der Ausstattung vorausgesetzt.
Es wird in 2 Größenklassen und 3 Ausstattungslinien unterschieden:
Aufbau - 10A) LF 10, kein zusätzlicher Beladungssatz
Aufbau - 10B) LF 10, mit Beladungssatz E (Tragkraftspritze)
Aufbau - 10C) HLF 10, kein zusätzlicher Beladungssatz
Aufbau - 20A) LF 20, kein zusätzlicher Beladungssatz
Aufbau - 20B) LF 20, mit Beladungssatz E (Tragkraftspritze)
Aufbau - 20C) LF 20, mit Beladungssatz M (hydraulischer Rettungssatz) + Beladungssatz G (Trennschleifmaschine) + Beladungssatz N (Hebekissensystem)
Erweiterungen sind gekennzeichnet.
Die Beladelisten Los 3 sind auf die jeweilige Ausstattungslinie angepasst.
Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgen als ein Musterfahrzeug sowie in 2 Chargen (siehe Vorbemerkungen zur LB).
Lieferzeitpunkt: Die Auslieferung der 1. Auslieferungscharge hat spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung, die Auslieferung der weiteren Charge hat quartalsweise zu erfolgen.
Der Lieferzeitpunkt des Musterfahrzeuges hat spätestens 10 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Beladungen
Lieferung der Beladungen für 18 Löschgruppenfahrzeuge (10er sowie 20er) für 16 Auftraggeber in Schleswig-Holstein.
Die Auslieferungen der Fahrzeuge erfolgen als ein Musterfahrzeug sowie in 2 Chargen.
Die Auslieferungen der Beladungsgegenstände erfolgen für ein Musterfahrzeug sowie in 2 Chargen (siehe Vorbemerkungen zur LB).
Lieferung der Beladungen frei Aufbauhersteller - Los 2.
Liefertermin: nach Abstimmung mit Auftragnehmer Los 2 (Spätestens vier Wochen vor Fertigstellung Fahrzeug).
Drei Tragkraftspritzen
Lieferung von drei Tragkraftspritzen.
Die Auslieferungen der Tragkraftspritzen erfolgen in 2 Chargen (siehe Vorbemerkungen zur LB).
Lieferung der Tragkraftspritzen frei Aufbauhersteller - Los 2.
Liefertermin: nach Abstimmung mit Auftragnehmer Los 2 (Spätestens vier Wochen vor Fertigstellung Fahrzeug).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
2. Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates.
3. Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
4. Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
5. Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (maximal 5 Jahre),
6. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
7. Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
8. Eigenerklärung nach Landesrecht Schleswig-Holstein (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08. Feb. 2019 - VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28. Feb. 2019, S. 40)
9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18. Oktober 2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 13. Jun. 2022 an die GMSH, z. H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Fragen-Antwortenkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Formblatt)
2. Ausgefüllte Leistungsbeschreibung
3. Unterlagen gem. Punkt Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung
4. Vertragsbedingungen
5. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
6. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
7. Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
8. Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“)
9. weitere Unterlagen gemäß Ziffer 6 bis 8 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
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Präqualifikation
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n. n.
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]