Energetische Sanierung Kreisverwaltungsgebäude Dachsanierung Montagearbeiten PV Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: 11411-41702
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Kreisverwaltungsgebäude Dachsanierung Montagearbeiten PV Anlage
Im Zuge der durchgeführten Dachsanierung wurde die vorhandene PV-Anlage vorab demontiert und im Bereich des Parkdeck eingelagert. Die Demontage und Lagerung der einzelnen Komponenten wurde im Vorfeld durch den Bauherrn selbst veranlasst und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Die Module wurden im Bereich Parkdeck gelagert und sind vom AN wie im LV beschrieben nach erfolgter Dachsanierung wieder auf dem Dach zu installieren.
Da die vorhandene Unterkonstruktion bereits einige Mängel aufweist, wird diese komplett erneuert und auf eine neue Ost-West-Ausrichtung der Module angepasst.
Ebenso werden die Wechselrichter vom jetzigen Standort im Keller in einen Nebenraum im 6.OG versetzt, um so den Kabelweg bis zur NSHV zu erleichtern.
Die komplette Verkabelung inkl. Stringverkabelung ist im Zuge der Maßnahme ebenso zu erneuern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das vorhandene Flachdach des Kreisverwaltungsgebäudes in Kaiserslautern wird saniert. In diesem Zuge muss die vorhandene PV-Anlage entsprechend angepasst werden.
Bestandssituation Flachdach über Dachgeschoss Hauptgebäude:
Die Dachdecke wurde als Stahlbetondecke mit auskragenden „Flugdächern“ konzipiert. Die Unterseiten der Auskragungen wurden als Sichtbetonflächen mit Brettschalung hergestellt.
Die Tiefe der Kragdächer beträgt zwischen ca. 2,25 m an den Gebäudelängsseiten und ca. 2,60 m an den beiden Giebelseiten.
Auf der Dachdecke ist eine 2-lagige Bitumendachabdichtung aufgebracht, die inzwischen jedoch nur noch eine Funktion als Dampfsperre hat, da vor ca. 12 Jahren eine Dacherneuerung in Form eines Warmdachs mit einer ca. 12 cm starken Polystorol-Wärmedämmung und einer EPDM-Dachhaut erfolgte.
Die Dachränder wurden um ca. 8-10 cm aufgekantet und mit einem umlaufenden mehrfach gekanteten Aluminium-Abschlussblech eingefasst.
Auf der Dachfläche ist eine Photovoltaikanlage installiert, die jedoch nicht mehr vollständig ist, es wurden bereits mehrere defekte Elemente demontiert und entfernt.
Die vorhandene PV-Anlage wird zurückgebaut und nach Ausführung der Dachsanierungsarbeiten wieder auf der Dachfläche über 6.OG aufgeständert. Die PV-Anlage wird durch Gewichte gesichert.
Der Dachausstieg erfolgt über eine ungedämmte Lichtkuppel, die über eine interne Steigleiter (ohne Rückenschutz) erreicht wird.
Übersicht der anzubietenden Leistungen:
Im Zuge der vorgesehenen Dachsanierung muss die vorhandene PV-Anlage vorab demontiert und gelagert werden. Die Demontage und Lagerung der einzelnen Komponenten wird im Vorfeld durch den Bauherrn selbst veranlasst und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Die Module werden im Bereich Parkdeck gelagert und sind vom AN wie im LV beschrieben nach erfolgter Dachsanierung wieder auf dem Dach zu installieren.
Da die vorhandene Unterkonstruktion bereits einige Mängel aufweist, wird diese komplett erneuert und auf eine neue Ost-West-Ausrichtung der Module angepasst.
Ebenso werden die Wechselrichter vom jetzigen Standort im Keller in einen Nebenraum im 6.OG versetzt, um so den Kabelweg bis zur NSHV zu erleichtern.
Die komplette Verkabelung inkl. Stringverkabelung ist im Zuge der Maßnahme ebenso zu erneuern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer 2.2 des Formblattes 216 genannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung
gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt,
so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Haftpflichtversicherung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) / des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro und Vermögensschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro im Auftragsfall, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die ARGE / der Auftragnehmer muss eine Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Ein Nachweis des Haftpflichtversicherers über die geforderte Haftpflichtversicherungsdeckung oder eine schriftliche Erklärung des Haftpflichtversicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
3. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Bietern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
4. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
6. Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.