Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK-Abfall Referenznummer der Bekanntmachung: 213, Gd - 23/2022-ESN
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 084-225749)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK-Abfall
Die Stadt Neustadt a. d. W. besteht aus einem Kernstadtbereich und neun Ortsteilen und hat eine Fläche von 11.711 ha. Die Einwohnerzahl liegt bei etwa 57.000. Gegenstand der Beschaffung ist die Vergabe von:
Sammlung von PPK-Abfällen in 120 l-, 240 l-, 1100 l-Müllgroßbehältern und 60 l-Säcken im Entsorgungsgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Beförderung und Verwertung dieser PPK-Abfälle sowie der PPK-Abfälle in Containern auf dem Wertstoffhof des ESN, Container- und Sackgestellung auf dem Wertstoffhof des
ESN, Führen des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen sowie als Eventualposition die Bereitstellung einer abfallrechtlich genehmigten Umladestation und Beförderung eines Anteils der gesammelten PPK-Abfälle (DSD-Anteil) nach Vorgabe des Auftraggebers an diese Umladestation.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1.mindestens zwei Referenzen aus Aufträgen, die die Sortierung, Vermarktung und Verwertung von Papier,Pappe und Kartonagen (PPK) aus gemischter kommunaler Sammlung (Sack- und MGB-Sammlung) betreffen,angegeben wurden, die eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 1.000 Behältern/Tag undeine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 5.000 Säcken/Tag sowie eine Beförderung undVerwertung von mind. 25 t PPK/Tag beinhaltenund2. der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Absatz 2KrWG - oder der gleichwertige Nachweis - für die Tätigkeiten Sammeln, Befördern und Verwerten von Abfallvon dem Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / anderen Unternehmen (falls dieses Unternehmen für dieLeistungserbringung der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Abfall in Anspruch genommen wird)jeweils erbracht wurde, ist die Eignung hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit belegt.
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % des rechnerischen Gesamtaufwands, resultierend aus den Angebotspreisen für die Leistungen Nr. 1 bis 4 (= Summe aus den Angebotspreisen für die Leistungen Nr. 1 bis 4 pro Jahr multipliziert mit der maximal möglichen Vertragsdauer von 7 Jahren) zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Umsatzsteuer gemäß Preisblatt der Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung, als Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft gefordert, die bis zum Ablauf eines Monats nach Zugang der Mitteilung über den erfolgten Zuschlag zu leisten ist. Zahlungsbedingungen gemäß Vertrag (s.Vergabeunterlagen)."