Energetische Stadtsanierung (KFW 432) Quartierskonzept Borgsdorf - Wege zur Klimaneutralität Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01-09-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohen-neuendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Stadtsanierung (KFW 432) Quartierskonzept Borgsdorf - Wege zur Klimaneutralität
Die Stadt Hohen Neuendorf möchte ihre bisherigen Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes im Sinne eines integrierten Quartierskonzepts fortführen und weiterentwickeln. Aufgrund der energetischen und städtebaulichen Ausgangssituation sieht die Stadtverwaltung derzeit einen großen, akuten Handlungsbedarf in der Ertüchtigung der energetischen sowie "Grünen Infrastruktur"
im Quartier.
Das Quartier Borgsdorf befindet sich im Norden des gleichnamigen Stadtteils. Der Fokus liegt auf dem Areal rund um den Bahnhofsplatz / Fürstenauer Platz und die Bahnhofstraße sowie den
Grundschulkomplex. Das Quartier umfasst Wohngebäude sowie diverse Einzelhandelsbetriebe, einen Sport- und Grundschulcampus mit Hort, einen Kindergarten und zwei Sporthallen.
16556 Borgsdorf
Die Stadt Hohen Neuendorf möchte ihre bisherigen Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes im Sinne eines integrierten Quartierskonzepts fortführen und weiterentwickeln. Aufgrund der energetischen und städtebaulichen Ausgangssituation sieht die Stadtverwaltung derzeit einen großen, akuten Handlungsbedarf in der Ertüchtigung der energetischen sowie "Grünen Infrastruktur"
im Quartier. Im Kontext des Quartierskonzepts sollen daher nachfolgende Themen betrachtet werden:
- Ausbau der regenerativen Energiegewinnung
- Optimierung der Wärmeversorgung
- Energetische Gebäudesanierung
- Klimagerechte Mobilität
Dem ganzheitlichen Ansatz des Quartierskonzepts folgend, sollen die zu betrachtenden Maßnahmen die nachfolgenden Ziele forcieren:
- Minderung der CO2-/Treibhausgasemissionen
- Ausschöpfung von Synergieeffekten
- Zukunftsfähige Gestaltung der "grün-blauen Infrastruktur"
- Anpassung an den Klimawandel
Im Kontext des Quartierskonzepts plant die Stadt Hohen Neuendorf konkrete Maßnahmen zu entwickeln und deren ökonomische und ökologische Einsparpotenziale aufzuzeigen. Zusätzlich
soll die technische und wirtschaftliche Machbarkeit von zwei Maßnahmen vertieft untersucht werden. Mit dem Quartierskonzept soll der Grundstein für weiterführende investive Maßnahmen
im Quartier gelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Quartiertkonzept Borgsdorf
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL6RQEG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)