Rahmenvertrag Server Schule Referenznummer der Bekanntmachung: KID_STS_08/2021

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 058-151509)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Server Schule

Referenznummer der Bekanntmachung: KID_STS_08/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU). Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen.

Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Server-Technik insbesondere von Serversystemen, Storage- und Backup-Hardware sowie USV-Technik zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.

Hintergrund

Die Hardware und Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der DigitalPakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.

Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:

• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)

• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)

• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)

• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)

• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)

• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 058-151509

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d3da66b0-da27-4085-a9bf-95df3e3f5275

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/88fa744e-26cc-4b66-9c77-5b954c8ef664

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Anstatt:

Einzureichen ist pro Los mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:

Los 1

Mit Belieferung über 1.000 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 1.500.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.

Los 2

Mit Belieferung über 50 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 50.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.

Los 3

Mit Belieferung über 50 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 30.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.

muss es heißen:

Einzureichen ist pro Los mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:

Los 1

Mit Belieferung über 120 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 600.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.

Los 2

Mit Belieferung über 140 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 100.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.

Los 3

Mit Belieferung über 140 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 150.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Referenzen für die LOSE 1, 2 und 3 entsprechend Auftragswert angepasst.Preispositionen für Garantieverlängerung angepasst und um die jeweiligen USV-Systeme erweitert.Anforderungen LOS 2 – 2.4.1.20 und 2.4.1.23 angepasst.Anforderungen LOS 2 – 2.7.8, 2.8.11, 2.4.1.25 und 2.4.1.26 gestrichen.Anforderungen LOS 3 – 3.3.6.9 und 3.4.5.2 angepasst.