Bauüberwachung und SiGeKo während der Bauausführung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-395

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow/ Klueß
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/112241
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbauverwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwachung und SiGeKo während der Bauausführung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-395
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungen der örtlichen Bauüberwachung

Leistungen Stahlbau- und Korrosionsschutzüberwachung

Leistungen des SiGe-Koordinator

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:

BAB 19 bei Anschlussstelle Laage

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungen der örtlichen Bauüberwachung

Leistungen Stahlbau- und Korrosionsschutzüberwachung

Leistungen des SiGe-Koordinator

während der Ausführung der Bauleistungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Erläuterungskonzept - Schwerpunkt Projektabwicklung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Erläuterungskonzept - projektbezogene Qulitätssicherung / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Nachweise zu § 46 (3) Nr. 1 VgV; Wichtung 50 v.H.

Nachweise zu § 46 (3) Nr. 6 VgV; Wichtung 30 v.H.

Nachweise zu § 46 (3) Nr. 3 VgV; Wichtung 20 v.H.

Es wird auf die Eignungskriterien mit deren Wichtung verwiesen. Diese sind in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessenbestätigung) beschrieben. Diese Aufforderung steht unter der in I1) angegebenen Adresse zum Abrufen bereit.

Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann gemäß § 75 (6) VgV die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

Abschluss als Bauingenieur z.B. Dipl.-Ing. FH/ TH oder Bachelor/ Master oder vergleichbare Qualifikationen, die zur Leistungserbringung befähigen. Die entsprechenden Nachweise sind in Kopie beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020,2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 2,0 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio € gegeben ist.

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:

Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020,2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:

Bauüberwachungsleistungen und/oder SiGeKo- für den konstruktiven Ingenieurbau:

150.000€ (brutto)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren (2019-2021), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.

§ 46 (3) Nr. 9 VgV:

Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

a) Örtliche Bauüberwachung im konstruktiven Ingenieurbau:

Mindestens zwei Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung sowie Erfahrungen bei der Bauüberwachung von Brückenbauwerken.

b) Bauüberwachung und Werkskontrolle Stahlbau/Korrosionsschutz:

Mindestens einen Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung als Schweißfachingenieur und als Beschichtungsinspektor und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung sowie Erfahrungen bei der Bauüberwachung von Brückenbauwerken.

c) SiGeKo während der Bauausführung:

Mindestens ein Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar

sowie einer entsprechenden Weiterbildung bzgl. SiGeKo und mindestens fünf Jahren

Berufserfahrung.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind.

Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:

Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Leistung erbracht haben.

Eine Referenz (Leistungszeitraum 2019-2021) wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens folgende Kriterien eingehalten sind:

a) Örtliche Bauüberwachung Konstruktiver Ingenieurbau:

- Mindestens eine Stahlverbundbrücke mit einer Mindeststützweite von 20 m und

- Mindestens eine Brücke ohne Mittelstützung mit darunter liegendem Verkehrsweg

b) Stahlbau/Korrosionsschutz

- Überwachung / Kontrolle mindestens einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke in der Fertigung und Baudurchführung und

- Überwachung / Kontrolle der Korrosionsschutzarbeiten von mindestens einer Stahl- oder Stahl-verbundbrücke

c) SiGeKo während der Bauausführung:

- Mindestens eine Brücke mit einer Mindeststützweite von 20 m im Zuständigkeitsbereich der Autobahn

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

Projektleiter (Berufserfahrungen des Projektleiters > 7 Jahre) und stellvertretender Projektleiter

haben in Summe mindestens:

In leitender Funktion für die örtliche Bauüberwachung, Stahlbau und Korrosionsschutz sowie Si-Ge-Koordination

- einer Stahlverbundbrücke mit einer Mindeststützweite von 20 m und

- eines Autobahnknotenpunktes

§ 46 (3) Nr. 9 VgV:

Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:

MS Office ab Version 2016 oder höher, Ausschreibungs- und Bauabrechnungssoftware mit

Datenschnittstellen zu/von ITWO, Software zur Bauablaufplanung.

Die zur Verfügung stehende Software ist aufzuzählen bzw. zu benennen.

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.

Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Q/M-System verfügen:

Qualität wird durch Schlusszeichnung einer Führungsposition, Mehraugenprinzip o.ä. gewährleistet.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

GWB § 123 Zwingende Ausschlussgründe:

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus:

Gemäß GWB § 123 (1) Nr. 1-10, (4) Nr. 1-2

GWB § 124 Fakultative Ausschlussgründe:

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn;

2) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/05/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/05/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/07/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage

nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

§ 160 Abs. 3 Nr.: Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

§ 160 Abs. 3 Nr.: Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/03/2022