AWD Abfallwirtschaft Dithmarschen GmbH - Verwertung von PPK Referenznummer der Bekanntmachung: 988/2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awd-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJRX3M/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJRX3M
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

AWD Abfallwirtschaft Dithmarschen GmbH - Verwertung von PPK

Referenznummer der Bekanntmachung: 988/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die PPK werden - außerhalb dieses Vertrags - im Hol- und Bringsystem erfasst und in einer Umschlaganlage im Kreisgebiet angeliefert. Da die PPK auch einen Anteil Verpackungen enthalten, welche auf Verlangen der Systeme diesen herauszugeben sind, erfolgt in der Umschlaganlage in noch nicht bekanntem Umfang eine Mengenminderung.

Der AN hat das verbleibende Material in der Umschlaganlage zu übernehmen und zu verwerten.

Die AWD strebt an, die PPK hochwertig verwerten zu lassen; dabei sieht sie die Sortierung und Verwertung als graphisches Papier als höherwertiger an als die gemischte Verwertung in der Kartonagenproduktion. Sofern der AN beabsichtigt, das Material zu sortieren und mindestens 45 Gew.-% einer Verwertung in der Produktion graphischer Papiere einzusetzen, wird ihm bei der Angebotsbewertung ein Bonus von [Betrag gelöscht] EUR/t gewährt.

Herausgabe von Kartonagen an Systeme: unter bestimmten Voraussetzungen kann der AN einen Teilstrom übernehmen und Kartonagen herausgeben, siehe Vergabeunterlagen Kap. 3.7.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 31/03/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Er verlängert sich um drei Jahre, sofern nicht eine der Parteien zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt.

Am 31.03.2031 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die mit der PPK-Sortierung oder -Vermarktung beauftragt werden sollen, vorzulegen:

BB1 Unternehmensbeschreibung

Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.

BB2 Registereintrag

Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.

Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die mit der PPK-Sortierung oder -Vermarktung beauftragt werden sollen, vorzulegen:

WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz

Es sind Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2019-2021) sowie zum Mittelwert der Jahre 2019-2021 zu machen.

WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen

Als ähnliche Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen.

Es sind Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Jahre (2019-2021) sowie zum Mittelwert der Jahre 2019-2021 zu machen.

Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

TL 1 Mengenangaben zur Sortieranlage

Für den Fall, dass die Behandlungskonzeption die Behandlung von PPK in einer Sortieranlage vorsieht, ist die Tabelle zu deren Leistungsfähigkeit auszufüllen:

Es sind folgende Angaben für die Sortieranlage zu machen:

- Anlage

-genehmigte Kapazität in t/a

-Jahresdurchsatz 2018

-Jahresdurchsatz 2019

-Jahresdurchsatz 2020

Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die mit der PPK-Sortierung oder -Vermarktung beauftragt werden sollen, für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil vorzulegen:

BL 1 Qualitätssicherung

Bieter:

Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb*) für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit, AVV 20 01 01.

Falls die Behandlungskonzeption die Behandlung der PPK in einer Sortieranlage vorsieht und diese nicht vom Bieter betrieben wird, ist für den entsprechenden Unterauftragnehmer die Qualitätssicherung nachzuweisen:

Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb, Tätigkeit Behandlung, AVV 20 01 01

Falls die Konzeption die Vermarktung der PPK durch einen Unterauftragnehmer vorsieht, ist für diesen die Qualitätssicherung nachzuweisen:

Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb*), Tätigkeit Handeln und/oder Makeln, AVV 20 01 01

Bei ausländischen Unternehmen Nachweis einer gleichwertige Qualitätssicherung.

*) Für Bieter oder Unterauftragnehmer, welche die Vermarktung der PPK durchführen, kann anstelle eines Efb-Zertifikats auch die von der zuständigen Behörde bestätigte Anzeige nach § 53 KrWG vorgelegt werden.

BL 2 Referenzen (mindestens eine Referenz)

Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften).

Vergleichbare Referenzen für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit; sofern der Bieter nicht selbst die Vermarktung durchführt, sind hier die Referenzen des Eignungsleihgebers einzutragen. Angabe von

-Auftraggeber

-Tätigkeit

-Zeitraum

-Umfang der Tätigkeit

-Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnumer

Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/05/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.

Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.

Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.

Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:

Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,

- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,

und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.

Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:

Im Angebotsformular sind Angaben zur Verwertungskette zu machen und zu erklären, in welchem Umfang Dritte eingeschaltet werden sollen (Formblatt LU 1).

Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.

Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.

Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.

Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJRX3M

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2022

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