Dämmarbeiten Leitungen in Bodenkanälen BT E nach BT C (BA 2); BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 621.24.5/186
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dämmarbeiten Leitungen in Bodenkanälen BT E nach BT C (BA 2); BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Maßnahme: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Leistung: Dämmarbeiten Leitungen in Bodenkanälen BT E nach BT C (BA 2)
Hofheimer Straße 14 - 16, 97437 Haßfurt
Dämmarbeiten an Leitungen in Bodenkanälen von BT E nach BT C
ca. 414 m WD aus MW DN 12-32 an TW-Leitungen
ca. 20 St PE Dämmschalen DN15-32 an Armaturen
ca. 660 m WD aus MW DN15-65 an HZG Leitungen
ca. 18 St PE Dämmschalen mit Blech DN15-65 an Armaturen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dämmarbeiten Leitungen in Bodenkanälen BT E nach BT C (BA 2); BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.