Planungsleistung Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektro und HLS LP 5 - 8 Bürgerhaus Burg Stargard
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg Stargard
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17094
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burg-stargard.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektro und HLS LP 5 - 8 Bürgerhaus Burg Stargard
Planungsleistung Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektro und HLS LP 5 - 8 Bürgerhaus Burg Stargard
17094 Burg Stargard
Das Bürgerhaus für die Stadt Burg Stargard soll in seiner Funktion als bürgernahes Rathaus im Stadtzentrum angesiedelt werden. Dazu wird ein unter Denkmalschutz stehendes ehemaliges Wohnhaus am Markt saniert und modernisiert für eine Nutzung durch die Verwaltung. Ein Neubau auf dem Nachbargrundstück, der im Erdgeschoss den Ratssaal aufnimmt, stellt über eine Passage und ein eingeschossiges Foyer die Verbindung zum Denkmalbestand her. Der Gebäudekomplex muss über alle Ebenen barrierefrei sein.
Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Luft/Wasser Wärmepumpe, die Wärmeübergabe mit Flächenheizung. Für den Ratssaal und die Sanitärbereiche ist der Einbau einer Zu- und Abluftanlage vorgesehen. Der Serverraum wird klimatisiert. Sanitäranlagen, z.T. barrierefrei, befinden sich in allen Etagen.
Die Starkstromanlagen mit Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen, sowie die Herstellung eines Aufzuges über 3 Etagen sind ebenfalls herzustellen.
Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Denkmalpflegerische Zielstellung liegen vor.
Kenndaten: Altbau Neubau NUF 366 m² 322 m² BGF 738 m² 689 m² benötigte Leistung:
Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektro und HLS, anlehnend an die HOAI 2021, § 53, Leistungsphasen 5 – 8.
LP 1 - 4 liegen bereits vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung nachzuweisen. Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet / die Eröffnung beantragt / mangels Masse abgelehnt / ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
Als Einzelnachweise vorzulegen.
- eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen hinsichtlich Art und Umfang mit folgenden Angaben: Art der Leistung (die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind), Menge (vergleichbar mit der/den Mengen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind), Rechnungswert, Leistungszeit, öffentlicher und/ oder privater Auftraggeber mit Benennung von Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail,
- Wirtschaftliche und finanzielle Angaben: Eigenerklärung über den Umsatz, Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung, Bankerklärung/Auskunft der Creditreform (oder gleichwertig).
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 17 AVB ABL betragen mindestens:
a) für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR b) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern gibt auch Auskunft über Rechtsschutzmöglichkeiten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.