Stadt Königsbrunn - Vision Zentrum 2030 1. Bauabschnitt Neue Mitte - Neugestaltung der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 19/005-3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigsbrunn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beckerbuettnerheld.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Königsbrunn - Vision Zentrum 2030 1. Bauabschnitt Neue Mitte - Neugestaltung der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße
Neugestaltung der als Hauptstraße durch Königsbrunn verlaufenden Bürgermeister-Wohlfahrt-Straße inkl. Gehwege mit Pflasterung in einem Umfang von ca. 10.000 m².
Bürgermeister-Wohlfarth-Straße 86343 Königsbrunn
Die Stadt Königsbrunn beabsichtigt im Rahmen der vorliegenden europaweiten Ausschreibung die Umgestaltung der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße - 1. BA Neue Mitte - zu vergeben. Der BA "Neue Mitte" hat eine Gesamtfläche von ca. 10.000 m². Die Planung der Linienführung im Höhenplan orientiert sich an den vorhandenen Höhenzwangspunkten wie z.B. Einfahrten und Eingängen. Eine barrierefreie und behindertengerechte Anbindung der geplanten Oberkante der Straßen an die bestehenden Eingänge wurde angestrebt und konnte größtenteils erreicht werden. Die Bürgermeister-Wohlfarth-Straße wird im gesamten Bereich mit einem Dachprofil ausgestattet. Die Anschlussbereiche der anbindenden Straßen werden gemäß den gegebenen örtlichen Verhältnissen an die neu geplante Situation angepasst. Die Bürgermeister-Wohlfarth-Straße soll zukünftig als Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich angeordnet werden.
Es wird auf einen barrierefreien und behindertengerechten Ausbau Wert gelegt. Da unter Berücksichtigung der genannten Höhenzwangspunkte teilweise geringe Quer- und Längsneigungen entstehen, ist auf einen sauberen und genauen Einbau der geplanten Straßen zu achten.
Zur Straßenentwässerung über SSKs und Rinnen wird mittig im Straßenbereich eine längslaufende Kiesrigole eingebaut, unterbrochen durch Kontroll- und Filterschächte. Die bestehende Straßenentwässerung wird großteils zurückgebaut.
Die Mittelinsel, Fahrbahn und Seitenbereiche werden in gebundener Pflasterbauweise verlegt, Bordsteine werden teils im System mitverlegt, teils auf Betonfundamenten gegründet. Da der Pflasterbelag (Bahnenverlegung) durch horizontale Bänderungen und diagonal verlaufende Bänder unterbrochen wird, muss besonderes Augenmerk auf eine durchgehende, geradlinige Führung der Linien gelegt werden.
Die für die Pflasterung zu verwendenden Natursteine spielen aus ästhetischen Gründen eine wesentliche Rolle. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen ein Leitprodukt angegeben. Die Bieter können gleichwertige Natursteine verwenden. Um der Stadt Königsbrunn bei der Bewertung der Ästhetik der Natursteine eine Inaugenscheinnahme zu ermöglichen, sind die Bieter verpflichtet, Muster der zu verwendenden Steine bei der Stadt Königsbrunn abzugeben. Näheres findet sich unter Ziff. 1.1 des Leistungsverzeichnisses. Die überreichten Muster sind Voraussetzung für ein vollständiges Angebot.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen ist entweder der Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis oder, falls keine Eintragung erfolgt ist, die Abgabe einer Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - Formblatt 124) mit folgendem Inhalt:
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(1) Registereintragungen
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Der Bieter ist:
- im Handelsregister eingetragen.
- für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
- bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
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Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung eine Erklärung vorlegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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(2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
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- Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder
- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt.
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(3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
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Der Bieter erklärt, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
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Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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(4) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
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Der Bieter erklärt, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorgelegt.
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(5) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Der Bieter ist Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Mit dem Angebot vorzulegen ist entweder der Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis oder, falls keine Eintragung erfolgt ist, die Abgabe einer Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - Formblatt 124) mit folgendem Inhalt:
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Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Mindestjahresumsatz: 8 Mio. EUR
Mit dem Angebot vorzulegen ist entweder der Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis oder, falls keine Eintragung erfolgt ist oder die Eintragung zu den unten stehenden Angaben keine Eintragungen enthält, die Abgabe einer Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - Formblatt 124) mit folgendem Inhalt:
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(1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
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Der Bieter erklärt, dass in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
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Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, wird dieser drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
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(2) Angaben zu Arbeitskräften
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Der Bieter erklärt, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
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Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angegeben.
Mindestanforderung: 3 Referenzen.
Zwingender Vertragsbestandteil werden folgende Erklärungen:
- Formblatt 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
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- Formulare 1-3 zur Anlage "Zuschlagskriterium Natursteine" zu Formblatt 227.StB - Erklärung zu Transportemissionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Becker Büttner Held PartGmbB
nicht öffentlich, ohne Anwesenheit von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften müssen die Erklärung in Formblatt 234, aus dem die Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und die gesamtschuldnerische Haftung im Auftragsfall hervorgeht, abgeben.
Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III.1.1). bis III. 1.3) sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Soweit unter Ziff. III.1.2) und III.1.3). Mindestanforderungen gelten, sind diese nur durch die Bewerbergemeinschaft im Ganzen zu erfüllen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJR3FF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
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(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.