HWS Krottorf - Los 2 - Arbeiten am Mühlgraben Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0028/HB-N1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWS Krottorf - Los 2 - Arbeiten am Mühlgraben
HWS Krottorf - Los 2 - Arbeiten am Mühlgraben
Gröningen OT Krottorf
LK Börde
Sachsen-Anhalt
Hochwasserschutz Krottorf Los 2 - Ufersicherung Mühlengraben, Neubau Brücke am Sportplatz, neubau Werksbrücke, Umbau Turbinenhalle.
- 1 Stk Fußgängerbrücke Überbau,
- 1 Neubau Mittelfpeiler unter Fußgängerbrücke,
- ca. 300 m2 Ufermauerabbruch,
- ca. 850 m2 Ufermauersanierung,
- ca. 2200 m3 Ufermauerneubau (Winkelstützmauer aus Ortbeton),
- ca. 750 m2 Unterhaltungsweg herstellen.
Aktenzeichen: 6201 16 0000 37
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWS Krottorf - Los 2 - Arbeiten am Mühlgraben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die rst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gröningen OT Krottorf
LK Börde
Sachsen-Anhalt
Neubau und Sanierung von Ufermauern im Mühlgraben, Umbau stillgelegtes Turbinenhaus einer wasserkraftanlage für höheren Durchfluss im Hochwasserfall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Hochwasserschutz Krottorf Los 2 - Ufersicherung Mühlengraben, Neubau Brücke am Sportplatz, neubau Werksbrücke, Umbau Turbinenhalle.
+ Behelfsbr. Avacon/Medienbr. Sportpl./Entsorg. Sedimente/Fäll- u. Rodungsarbeiten/Achsabsteckung
+ Planung Sanierung Ufernauer
+ Vorhaltung vorh. Kapazitäten (Baustopp)
+ hier: Umverlegungsarbeiten Provisorium Strom, Gas und Wasser/ geschlossene Wasserhaltung/ offene Wasserhaltung/ Einhausung für Spritzbetonarbeiten/ Vorbohren Spundwand/ Wintersicherung BigBags.
- Umverlegungsarbeiten Provisorium Strom, Gas und Wasser: Zur Baumaßnahme gehört der Ersatzneubau der Fußgängerbrücke am Avacon-Schulungsgebäude und Ersatzneubau des Mittelpfeilers der Fußgängerbrücke am Sportplatz, jeweils über den Mühlgraben. An den Brücken angehängt waren die Medien Strom, Gas und Wasser. Durch den Ersatzneubau waren diese Medien provisorisch umzuverlegen und endzumontieren. Diese Leistungen sind nicht im Haupt-LV enthalten. Die Arbeiten direkt an den Medien wurden von den Betreibern durchgeführt. Die Strabag führte die dazu notwendigen Tiefbauarbeiten durch. Weiterhin waren Leistungen zur Verkehrssicherung zu erbringen, damit die Umverlegungen im öffentlichen Straßenraum durchgeführt werden können.
- geschlossene Wasserhaltung/ offene Wasserhaltung: Der Hauptvertrag beinhaltet eine offene Wasserhaltung, die jedoch lediglich das Oberflächenwasser und Überlaufwasser des Fangedamms beinhaltet. Die Leistungen zur Wasserhaltung zur Absenkung des Wasserspiegels unterhalb der Gründungstiefe der Ufermauer und Sanierungsbereich sind nicht im Haupt-LV enthalten.
- Einhausung für Spritzbetonarbeiten: Im Zuge des Baugeschehens traten Anwohner an den AG mit den Hinweisen heran, dass bei beim Spritzbetonauftrag in einem bereits saniertem Bereich des Mühlgrabens starker Materialaustrag und erhebliche Staubbelästigungen auftraten. Dieser Materialaustrag setzte sich an den umliegenden Gebäuden und Gegenständen (wie PKW´s) ab und war sehr schwer entfernbar. Mit den Erfahrungen aus dem angrenzenden Sanierungsbereich, durchgeführt durch einen anderen AG, sind die Anwohner mit einer Einhausung zu schützen
- Vorbohren Spundwand: Im vorhandene Baugrundgutachten war die Erkundungstiefe oberhalb der Endteufe der Spundwand. Das Gutachten wurde bis zur Endteufe ergänzt und ergab, dass im Bereich der Spundwände Sande und Kiese von Ablagerungen des Keupers aus mittelplastischen Tonen unterlagert sind. Ein Vorbohren ist daher notwendig ist, um das Risiko von Beschädigungen im unmittelbaren Umfeld zu minimieren
- Wintersicherung BigBags: Im Haupt-LV gibt es nur eine Position zum bauzeitlichen HW-Schutz:
Die beauftragte Menge von 50m (ca. 50 St BigBags) ist jedoch so gering, dass sie auf die Gesamtmaßnahme betrachtet mit der bestehenden Kolonne, Technik und Erdstoffen durchgeführt hätte werden können. Der benötigte Winterschutz allein bedarf jedoch ca. 450 St BigBags. Zum Aufbau der Wintersicherung sind allein 6 Personen für 3 Wochen notwendig, einschl. Geräte und Füllstation.