Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130a bzw. § 130c SGB V zu dem Wirkstoff Abrocitinib ATC Code: D11AH08 für die Zeit vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenkassen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130a bzw. § 130c SGB V zu dem Wirkstoff Abrocitinib ATC Code: D11AH08 für die Zeit vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. §130c Abs. 1 SGB V zu Abrocitinib. ATC Code D11AH08. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.04.2022. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate durch den pharmazeutischen Unternehmer oder durch spectrumK verlängert werden. Einseitig ausgesprochene Verlängerungen erlangen keine Wirksamkeit.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. §130c Abs. 1 SGB V zu Abrocitinib. ATC Code D11AH08. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.04.2022. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate durch den pharmazeutischen Unternehmer oder durch spectrumK verlängert werden. Einseitig ausgesprochene Verlängerungen erlangen keine Wirksamkeit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Das vertragsgegenständliche Arzneimittel ist patentgeschützt, der Vertrag wird mit dem Patentinhaber geschlossen. Rabattverträge können zu gleichen Bedingungen jederzeit mit anderen pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages am 01.04.2022 ist Pfizer Pharma GmbH als einziger Anbieter des vertragsgegenständlichen Arzneimittels auf dem Markt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB: Abweichend des unter Ziff. V.2.1) – Tag der Zuschlagsentscheidung – genannten Termins wird der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen.

Der unter II.1.7 und V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über 1 EUR. Dieser kann jedoch jetzt auf Grund der Marktgegebenheiten noch nicht näher spezifiziert werden.

Die spectrumK handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

BKK EUREGIO

BKK EWE

BKK Herkules

BKK Linde

Mobil Krankenkasse

BKK Pfalz

BKK Public

BKK Rieker.Ricosta.Weisser

BKK Salzgitter

BKK Textilgruppe Hof

BKK TUI

Die Continentale BKK

SVLFG

WMF BKK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2022