Mittagsverpflegung (Warmverpflegung) Referenznummer der Bekanntmachung: SZ-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zirndorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung (Warmverpflegung)
Mittagsverpflegung (Warmverpflegung) der Grundschule I und der Mittelschule Zirndorf
Stadt Zirndorf
Fürther Straße 8
90513 Zirndorf
Deutschland
Die Stadt Zirndorf beabsichtigt mit vorliegendem Vergabeverfahren die Mittagsverpflegung (Warmverpflegung) der Grundschule I und der Mittelschule Zirndorf zu vergeben.
Der Auftragnehmer übernimmt für die gebundene Ganztagsgruppe der Grundschule I und die gebundenen und offenen Ganztagsklassen/-gruppen der Mittelschule Zirndorf eigenverantwortlich und selbständig die Versorgung mit Mittagsverpflegung.
Die Schule verfügt über keine Produktionsküche, daher müssen sämtliche Speisen bereits vorproduziert werden. Eine Ausgabeküche ist vorhanden. Jedoch sind Gerätschaften (wie z.B. Konvektomat oder Kühlschrank) nicht vorhanden. Diese müssten auftragnehmerseitig gestellt werden.
Für die Schulen ist an 4 Verpflegungstagen (Montag - Donnerstag) eine Mittagsverpflegung zu liefern. Bei den Speisen handelt es sich um Warmspeisen, die aus 2 - 3 Hauptkomponenten bestehen. Während der Schulferien erfolgt keine Mittagsverpflegung.
Das Mittagsessen wird in der Mensa der Mittelschule Zirndorf sowie für 5 weitere Klassen im Essensraum der Grundschule I, im 4-Schicht-Betrieb an vier Verpflegungstagen/Woche (Montag bis Donnerstag) eingenommen:
Von 11.30 bis 14.00 Uhr nehmen gesamt ca. 140 Mittelschüler und 109 Grundschüler Ihr Mittagessen ein.
Alle Verpflegungsteilnehmer der Grundschule I und der Mittelschule Zirndorf nehmen das Mittagessen (6 Klassen mit ca. 140 Schüler/innen) in der Mensa der Mittelschule Zirndorf, Volkhardtstraße 5, 90513 Zirndorf und 5 Klassen (109 Kinder) der Grundschule im Essensraum der Grundschule I, Mühlstr. 14, 90513 Zirndorf ein.
Die Anzahl der täglichen Essensportionen für Mittelschüler beträgt aktuell 140.
Die Anzahl der täglichen Essensportionen für Grundschüler beträgt aktuell 109.
Im Rahmen der Angebotswertung müssen vom Bieter zwei verschiedene Probemenüs geliefert werden, die durch ein Wertungsgremium bestehend aus zwölf Personen gemäß den Vergabeunterlagen beiliegendem Wertungsschema gewertet werden.
Die Kosten dieser Probeessen sind vom Bieter in Anlage 2 - Preisblatt zur Leistungsbeschreibung im entsprechenden Fragebogen anzugeben und können im Anschluss direkt im Namen und auf Rechnung der Stadt Zirndorf abgerechnet werden.
Die Kosten müssen sich jedoch an die im Preisblatt angegebenen Preise für die enstprechenden Menüs orientieren.
Das Probeessen wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 21 stattfinden. Über genaueres wird rechtzeitig informiert. Es sind 2 verschiedene Menüs unter jeweiliger Beachtung der Portionsgrößen für Grund- und Mittelschüler zu liefern. Die Auswahl der Gerichte und die jeweilige Portionsanzahl werden den in Frage kommenden Bietern im Anschluss an die Preiswertung mitgeteilt.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit mit Schuljahresbeginn im September 2022 (genaue Terminvereinbarung erfolgt durch die Schulleitung mit Bestellung) bis zum letzten Schultag des Schuljahres 2023/2024 (Festlaufzeit).
Wird der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr, längstens aber bis zum letzten Schultag des Schuljahres 2025/2026. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer spätestens zum 31.01. des betreffenden Jahres zugegangen sein, erstmals am 31.01.2024.
Der Vertrag endet gemäß Abs. 2 durch Zeitablauf ohne Kündigung spätestens mit dem Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f1cf248f7-6b005dfe8ee9a71d
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f1cf248f7-6b005dfe8ee9a71d
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f1cf248f7-6b005dfe8ee9a71d
Siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle zu unterzeichnenden Unterlagen sind in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) einzureichen.
Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden.
Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Vergabeplattform registriert haben.
Bewerberfragen sind ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden auch nur darüber beantwortet.
Die Einreichungsfrist für Bieterfragen läuft bis zum 22.04.2022.
Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Dieser ist nur gegeben, soweit alle Dokumente vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist hochgeladen wurden. Es ist zu
beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote sowohl bieterseitig, als auch systembedingt zu Problemen kommen kann (z.B.: beschädigte Dateien). Die Bieter sind daher gehalten, die Angebote rechtzeitig hochzuladen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit (im pdf-Format) von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
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Technische Fragen zur Bedienung des AI Bietercockpit und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via folgende E-Mail-Adresse einzureichen:
[gelöscht].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.