Amt Parchimer Umland - Sanierung Regionale Schule "Eldetalschule" in Domsühl - 1. BA; Los 15 - Heizungs- und Sanitärinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021060026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-parchimer-umland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Amt Parchimer Umland - Sanierung Regionale Schule "Eldetalschule" in Domsühl - 1. BA; Los 15 - Heizungs- und Sanitärinstallation
Los 15 - Heizungs- und Sanitärinstallation
Eldetalschule Parchimer Straße 39 19374 Domsühl
45321000-3 Wärmedämmarbeiten (ca. 2500m Dämmung aus Kautschuk oder Mineralwolle)
45331100-7 Installation von Zentralheizungen (Heizungsanlage bestehend aus Wärmepumpe und Gas-Brennwertanlage, ca. 350kW. Mehrschichtverbundrohr ca. 2200m, ca. 72 Heizkörper)
45332200-5 Wasserinstallationsarbeiten (ca. 800m Wasserleitung)
45332300-6 Verlegen von Abwasserleitungen (ca. 180m Abwasserleitung)
45332400-7 Installation von Sanitäreinrichtungen (ca. 7 Urinale, 9 WCs, 22 Waschtische, sowie diverse Halter und Spender ca. 30 Stück)
45333100-1 Installation von Gasregeleinrichtungen (Gasleitung ca. 20m, ca. 350 kW )
45333200-2 Installation von Gaszählern (1x Gaszähler )
50720000-8 Reparatur und Wartung von Zentralheizungen (Wartung von einer Wärmepumpe, sowie 2 Gas-Brennwertgeräte)
liegt noch nicht vor
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Horst Jeske Sanitär- und Heizungsbau GmbH
Ort: Warin
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDVY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.