LV 400 Containeranlage - Errichtung einer Interims Kindertagesstätte Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberschleißheim
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberschleissheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pm-5.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV 400 Containeranlage - Errichtung einer Interims Kindertagesstätte
Containeranlage:
67 Stk. Container für eine Kindertagesstätte
6 Stk. Sanitärcontainer für eine Kindertagesstätte
24 Mt. Vorhaltezeit
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind nach Oberschleißheim zu liefern und vorzuhalten:
3 Stk. 4-Container-Räume
5 Stk. 3-Container-Räume mit Anschluss Frisch- und Abwasser
7 Stk. 2-Container-Räume
1 Stk. 2-Container-Räume mit Anschluss Frisch- und Abwasser
4 Stk. 1-Container-Räume
2 Stk. 1-Container-Räume mit Anschluss Frisch- und Abwasser
6 Stk. Sanitärcontainer mit Anschluss Frisch- und Abwasser
18 Stk. Flurcontainer
Bei Bedarf kann die Vorhaltezeit verlängert werden.
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen die nach dem 05.04.2022 gestellt werden können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 0000000
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.