Personenbeförderungsleistungen für die Markgrafenschule Bayreuth Referenznummer der Bekanntmachung: 10-0452-1/22-7/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-oberfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungsleistungen für die Markgrafenschule Bayreuth
Der Bezirk Oberfranken beabsichtigt als Sachaufwandsträger der Markgrafenschule Bayreuth die Vergabe (aufgeteilt auf 2 Lose) der Beförderung ihrer Schülerinnen und Schüler inklusive ihrer Vorschülerinnen und Vorschüler der Schulvorbereitenden Einrichtung sowie der Kinder und Jugendlichen, die die Tagesstätte an der Markgrafenschule besuchen, auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung grundsätzlich von/zur nächstgelegener/n Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs bzw. vom/zum Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (z. B. Wohnung). Einige Kinder sind davon abweichend von/zu einer Sammelhaltestelle oder zu einer externen Tagesstätte zu befördern. Der Leistungszeitraum umfasst vier Schuljahre und endet mit Ablauf des 31.07.2026.
Personenbeförderungsleistungen (ausgenommen T1/T2-Gruppen der Heilpädagogischen Tagesstätte - siehe Los 2)
Bayreuth, DE
Dienstleistungen zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Markgrafenschule Bayreuth inklusive der Vorschülerinnen und Vorschüler der Schulvorbereitenden Einrichtung sowie der Kinder und Jugendlichen, die die Tagesstätte an der Markgrafenschule besuchen (ohne T1/T2-Gruppen - siehe Los 2), auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung grundsätzlich von/zur nächstgelegener/n Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs bzw. vom/zum Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (z. B. Wohnung). Einige Kinder sind davon abweichend von/zu einer
Sammelhaltestelle oder zu einer externen Tagesstätte zu befördern.
Nachlässe werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Bei der wirtschaftlichen Bewertung wird jedes einzelne Los für sich allein betrachtet und gewertet.
Personenbeförderungsleistungen für die T1/T2-Gruppen der Heilpädagogischen Tagesstätte
Bayreuth, DE
Beförderung der Kinder und Jugendlichen, die die Tagesstättengruppen T1 und T2 an der Markgrafenschule besuchen, grundsätzlich von/zur nächstgelegener/n Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs bzw. vom/zum Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (z. B. Wohnung). Einige Kinder sind davon abweichend von/zu einer
Sammelhaltestelle oder zu einer externen Tagesstätte zu befördern.
Nachlässe werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Bei der wirtschaftlichen Bewertung wird jedes einzelne Los für sich allein betrachtet und gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen bzw. Angaben
- zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, sofern aufgrund der Rechtsform des Bieters möglich.
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden i. H. v. mind. 3 Mio. Euro und für Vermögensschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] Euro (jew. 2-fach maximiert).
- Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für Personenbeförderung (Straße) innerhalb der letzten 3 Jahre.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
- Angaben zu Unteraufträgen.
Angabe von mindestens 3 entsprechenden Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirk Oberfranken, Vergabestelle
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise sind bis einschließlich 31.03.2022 über https://www.evergabe.de mitzuteilen.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.