Coaching- und Beratungs-Pool der BGW 2022/02

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E34986771
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E34986771
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Coaching- und Beratungs-Pool der BGW 2022/02

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Coaching und Beratungs-Leistungen im Rahmen der bedarfsgerechten Durchführung von Coachings und Beratungen für die Fach- und Führungskräfte der Auftraggeberin für den Leistungszeitraum:

07.03.2022 – 28.02.2026 (letztmaliges Beitrittsdatum: 31.08.2025).

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um ein Open-House-Verfahren zum Aufbau eines Seminar-Pools der BGW zu folgenden Themenfeldern:

1. Coaching für Führungskräfte 2. Coaching für Fachkräfte 3. Teamentwicklung 4. Change-Beratung 5. Moderation 6. Mediation 7. Supervision Die Beschaffung der Leistungen erfolgt in einem Open-House-Verfahren, da der Leistungsgegenstand keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates darstellt. Es handelt sich hierbei nicht um ein klassisches Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber die Auswahl des Auftraggebers zu verantworten hat, sondern um ein Zulassungsverfahren.

Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz an die beabsichtigten Vertragsabschlüsse (siehe Rahmenvereinbarung in der Anlage 3) zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistungen auf der Vergabeplattform subreport sowie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie zum Beispiel der Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“, sind einzig auf die Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform zurückzuführen.

Weiter behält sich der Auftraggeber vor, die gesetzlichen Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) z. T. in die Verfahrensunterlagen einfließen zu lassen. Die bereits dargestellten Vorgaben des Open-House-Verfahrens werden durch diese zusätzlichen Hinweise und Veröffentlichungen nicht tangiert.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Coaching und Beratungs-Leistungen im Rahmen der bedarfsgerechten Durchführung von Coachings und Beratungen für die Fach- und Führungskräfte der Auftraggeberin für den Leistungszeitraum:

07.03.2022 – 28.02.2026 (letztmaliges Beitrittsdatum: 31.08.2025).

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um ein Open-House-Verfahren zum Aufbau eines Seminar-Pools der BGW zu folgenden Themenfeldern:

1. Coaching für Führungskräfte 2. Coaching für Fachkräfte 3. Teamentwicklung 4. Change-Beratung 5. Moderation 6. Mediation 7. Supervision Die Beschaffung der Leistungen erfolgt in einem Open-House-Verfahren, da der Leistungsgegenstand keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates darstellt. Es handelt sich hierbei nicht um ein klassisches Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber die Auswahl des Auftraggebers zu verantworten hat, sondern um ein Zulassungsverfahren.

Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz an die beabsichtigten Vertragsabschlüsse (siehe Rahmenvereinbarung in der Anlage 3) zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistungen auf der Vergabeplattform subreport sowie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie zum Beispiel der Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“, sind einzig auf die Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform zurückzuführen.

Weiter behält sich der Auftraggeber vor, die gesetzlichen Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) z. T. in die Verfahrensunterlagen einfließen zu lassen. Die bereits dargestellten Vorgaben des Open-House-Verfahrens werden durch diese zusätzlichen Hinweise und Veröffentlichungen nicht tangiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/03/2022
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärungen gemäß Verfahrensunterlagen, Qualifikationsnachweis des abgeschlossenen Hochschulstudiums

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe Leistungsbeschreibung und Beitrittsantrag

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Die Beschaffung der Leistungen erfolgt in einem Open-House-Verfahren. Der gegenständliche Vertrag stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dar. Interessierte Personen/Unternehmen können die Verfahrensunterlagen über die Vergabeplattform subreport unter dem nachfolgenden Link: https://www.subreport.de herunterladen und die erforderlichen Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport einreichen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/08/2025
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2026
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/08/2025
Ortszeit: 12:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A) Auswahl der Auftragnehmer/Coaches:

Die Auftraggeberin prüft die eingehenden Unterlagen entsprechend der Aufnahmebedingungen (s. Punkt 4 in der Leistungsbeschreibung, Anlage 2). Erfüllt der Auftragnehmer die Bedingungen und liegen alle in dieser Bekanntmachung und den Verfahrensunterlagen geforderten Unterlagen form- und fristgerecht vor, sendet der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über die Aufnahme in den Pool an den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin;

B) Entschädigung:

Für die Erstellung einzureichenden Unterlagen werden keine Vergütungen oder Kostenerstattungen gewährt.

Dies gilt auch für den Fall der Nichtaufnahme in den Pool;

C) Open-House-Verfahren:

Die Beschaffung der Seminarleistungen erfolgt in einem Open-House-Verfahren, welches keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates darstellt. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz an die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zugewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie zum Beispiel der Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 6 / 6 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/03/2022