Tragwerksplanung nach HOAI § 51 ff. LP 1 - 6, 8 - Rathaus & Stadthalle, Eschborn, Sanierung & Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: 0159.10 Tragwerksplanung nach HOAI § 51 ff.

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eschborn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tragwerksplanung nach HOAI § 51 ff. LP 1 - 6, 8 - Rathaus & Stadthalle, Eschborn, Sanierung & Erweiterung

Referenznummer der Bekanntmachung: 0159.10 Tragwerksplanung nach HOAI § 51 ff.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Tragwerksplanung nach HOAI § 51 ff. LP 1 - 6, 8 für die Sanierung und Erweiterung Rathaus und Stadthalle in Eschborn. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rathausplatz 36 65760 Eschborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beauftragt werden soll die Leistung Tragwerksplaner nach HOAI § 51 ff. LP 1 - 6, 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst die LP 1 - 3. Ein Anspruch auf eine weiterer Beauftragung besteht nicht.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung der Sanierung und der Erweiterung des bestehenden Rathauses und der Neubau der Stadthalle der Stadt Eschborn. Die derzeit auf dem Gelände befindlichen Gebäude werden teilweise abgebrochen. Der neue Komplex soll neben dem eigentlichen Rathaus und der Stadthalle ebenfalls eine Bücherei aufweisen. Die zugehörigen PKW-Stellplätze sollen ebenfalls auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das Raumprogramm im Realisierungsteil umfasst ca. 6.687qm. Die Fläche des zu sanierenden Bestandes umfasst ca. 5.000 qm BGF.

Das Gesamtbudget KG 300+400 für die Maßnahme beträgt ca. 34,85 Mio. Euro netto.

Das heutige Eschborner Rathaus, Teil der neuen Stadtmitte, geht auf den Wettbewerbsentwurf des Frankfurter Architekten Hansjörg Kny zurück. Seine Wettbewerbsarbeit wurde im März 1966 in einem landesoffenen Wettbewerb mit dem 1. Preis ausgezeichnet und in den folgenden Jahren in zwei Bauabschnitten gebaut.

Kny hatte, wie in der Wettbewerbsausschreibung gefordert, das Rathaus mit Stadthalle als Teil eines Gemeinschaftszentrums geplant. Dieses war als neue Stadtmitte der schnell wachsenden Kommune südlich des Altstadtrandes an der Nahtstelle zu den neuen Stadtgebieten platziert, um diese miteinander zu verzahnen. Eine Erweiterungsmöglichkeit des Rathauses war als winkelförmiger Flügel nach Süden vorgesehen. Die Bauzeit für den 1.Bauabschnitt (Rathaus) betrug gerade mal dreizehn Monaten und fand in den Jahren 1967 bis 1968 statt. Der Bau der Stadthalle folgte als sogenannter II. Bauabschnitt 1969 / 70 unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellung des Rathauses.

Die Rathauserweiterung wird durch den Architekten Wilfried Gladis, einem langjährigen Mitarbeiter von Hansjörg Kny, geplant. Die L-förmige Rathauserweiterung nach Süden umfasst mit einem winkelförmigen Büroflügel den mit einem Zeltdach überdeckten Sitzungssaal, der unmittelbar an die Stadthalle angebaut wurde. Die Eingangshalle/Foyer der Stadthalle wird gleichzeitig zum Durchgangsraum für den Sitzungssaal genutzt.

1992 folgt der vorletzte Bauabschnitt. Zum Rathausplatz wird in den Baumassenversatz von Rathaus und Stadthalle die Stadtbücherei eingefügt, die das Bild zum Rathausplatz völlig veränderte. Der Eingang im Erdgeschoss wird neu geordnet. Rampen für Rollstuhlfahrer und ein Aufzug werden eingebaut.

Der Zustand der Gebäude ist dem Alter entsprechend. Die Flächen sind gut nutzbar. Die technische Ausstattung ist in allen Bereichen überaltert. Insbesondere die Bereiche HLS sind überaltert und müssen ersetzt werden. Dies betrifft auch die Sanitärinstallation, insbesondere die Trinkwasserversorgung und die Abwasserleitungen.

Die Fassaden- und Dachflächen sind nur minimal gedämmt, teilweise liegen thermisch nicht getrennte Betonbeile im Freien, und entsprechen nicht den Anforderungen an ein modernes Gebäude und den Vorgaben für die Klimaschutzziele der Stadt Eschborn.

Eine Besonderheit ist die Verbundenheit der Bürger zum Rathaus und insbesondere zur Fassade, siehe Bürgerbescheid aus 2013. Zudem ist die Fassade eine Hommage an die ehemalige Ziegelei der Stadt Eschborn. In Anlehnung an die Fassade des Rathauses wurden am Rathausplatz verschiedene Neubauten mit einer Ziegelfassade hergestellt.

1. Allgemeine Rahmenbedingungen

Das bestehende Rathaus der Stadt Eschborn soll umgebaut und erweitert werden. Die Stadthalle soll neu gebaut werden. Der Gebäudekomplex liegt inmitten der Innenstadt von Eschborn und besteht unter anderem aus dem Rathaus mit Büros, Sitzungssälen, einer kleinen Bücherei, der alten Stadthalle sowie einem zweigeschossigen Parkdeck im rückwärtigen Bereich der Anlage sowie einer Tiefgarage.

Die Stadt plant den teilweisen Abbruch des bestehenden Gebäudekomplexes. Das eigentliche Rathaus sowie der Stadtverordnetensitzungssaal sollen bestehen bleiben und saniert sowie erweitert werden.

Um diese Gebäudeteile herum sollen dann die weiteren Nutzungen angeordnet werden. Eine Aufstockung des zu erhaltenden Bestandes zur Unterbringung von Verwaltungsflächen ist unter Beachtung statischer und wirtschaftlicher Belange denkbar. Eine Aufstockung des Altbaus am Rathausplatz ist aufgrund der statischen Gegebenheiten nicht gewünscht. Bei den rückwärtig daran angrenzenden Anbauten ist eine Aufstockung auf bis zu drei Obergeschosse denkbar. Weiteres siehe Anlage Projektbeschreibung Bauherr 2021.

Laufzeit d. Vertrages: Beginn ca. 1. Quartal 2022 Ende ca. 2026

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Team / Vertretungsregeln / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung / Termine / Kosten / Qualitäten / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Kapazität / Leistungsfähigkeit / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 201-524133
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54RXT8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/03/2022

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