Sanierung, Umbau und Erweiterung des Bürgerhauses in Schortens - Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: P544-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schortens
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26419
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Schortens.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung, Umbau und Erweiterung des Bürgerhauses in Schortens - Technische Ausrüstung
Die Stadt Schortens beabsichtigt eine funktionale, bauliche und energetische Sanierung des Bürgerhauses in Schortens sowie eine Erweiterung und Umbau des Gebäudes.
Die Projektkosten (KG 300 - 500, 700) werden derzeit auf ca. 4,3 Mio. EUR brutto geschätzt, davon entfallen ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto auf die Kostengruppe 400.
Stadt Schortens
- Technische Ausrüstung Lph 1-3, optional Lph 4-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagegruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen und
8. Gebäudeautomation.
- Technische Ausrüstung Lph 4-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagegruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen und
8. Gebäudeautomation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuenburg
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26340
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRX1V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schortens
Postleitzahl: 26419
Land: Deutschland