Kläranlage Brandenburg-Briest - Neubau des Einlaufbereiches mit Rechengebäude und Sandfang - Los M03: Ausrüstung Sandfang Referenznummer der Bekanntmachung: 232/21 - M03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brawag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Brandenburg-Briest - Neubau des Einlaufbereiches mit Rechengebäude und Sandfang - Los M03: Ausrüstung Sandfang
Die BRAWAG GmbH ist in der Stadt Brandenburg/H. die Betreiberin der kommunalen Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung.
Sie betreibt dazu u.a. die Kläranlage Briest, in der der Zulaufbereich, Rechenanlage und Sandfang zu erneuern sind. Hier gegenständlich ist die Ausrüstung des Sandfangs.
Beschreibung der Beschaffung:
1 x für Sandfang 2000 m³/h, 1 x für Sandfang 4000 m³/h, jeweils:
- Räumerwagen
- Räumerlaufbahnen inkl. Heizung
- Belüfterrohre
- Beruhigungslamellen
- Pumpen
- Leitungen und Armaturen
3 St. Sandfanggebläse (Drehkolbengebläse 30-160 Nm³/h bei 320-400 mbar)
- inkl. Leitungen und Armaturen
Kellerentwässerung (Pumpe 18 m³/h, Leitungen, Armaturen)
Fettpumpwerk
- 2 St. Exzenterschneckenpumpe 10-20 m³/h
- Leitungen und Armaturen
Primärschlammleitung
Sandablaufrinne, aufgeständert
Armaturen (Rinnenschütze)
Schlosserarbeiten
- Strömungsleitbleche
- Tränenblechabdeckungen inkl. Unterkonstruktion
- Treppen, Stege, Geländer
Inbetriebnahme und Dokumentation
Instandhaltungsvertrag
Brandenburg an der Havel Briester Weg 4 14774 Brandenburg an der Havel
Die BRAWAG GmbH ist in der Stadt Brandenburg/H. die Betreiberin der kommunalen Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung.
Sie betreibt dazu u.a. die Kläranlage Briest, in der der Zulaufbereich, Rechenanlage und Sandfang zu erneuern sind. Hier gegenständlich ist die Ausrüstung des Sandfangs.
Sandfang - allgemeine Angaben zum Bauwerk:
Bei dem Sandfang handelt es sich um einen ca. 30 m langen Doppellangsandfang. Der kleinere Sandfang ist für eine Durchströmung von 2.000 m3/h ausgelegt, der große für 4.000 m3/h. Beide Sandfänge besitzen einen trichterförmigen Querschnitt, sodass der Sand unten in einer Rinne sich absetzt und dort durch eine fahrbare Pumpe abgesaugt wird. Zu- und ablaufseitig besitzen beide Sandfänge Vouten. Die Vouten und der Querschnitt werden aus Profilbeton hergestellt. Beide Sandfänge besitzen weiterhin eine Tauchwand mit Beruhigungslamellen und einen Fettfang. Zulaufseitig besitzen sie weiterhin einen Fettfangschacht, aus welchem die Fettpumpen im Raum "Waschwasserpumpwerk" das Fett abpumpen. Der Sandfang ist komplett abgedeckt, die Decke wird ebenfalls aus Stahlbeton vorgesehen. In den Decken der Sandfänge befindet sich jeweils zwei Schlitze: einer im Bereich des Sandfangs für die mitfahrende Sandpumpe und einer im Bereich des Fettfangs für das Fettschild. Die Schlitze werden von oben durch ein stehendes Gummidachprofil abgedeckt. Das Profil öffnet sich automatisch beim Durchfahren und schließt sich danach wieder.
Alle Gebäude (Einlaufbauwerk, Rechengebäude, Waschwasserpumpwerk, Sandfang) befinden sich direkt nebeneinander und werden durch die Gerinne und den Weg des Abwassers miteinander verbunden. Zwischen den Gebäuden befinden sich jeweils 2 cm dicke Polystyrolplatten, um unterschiedliches Setzungsverhalten zu ermöglichen.
Beide Sandfänge werden durch eine Sandpumpe, mitfahrend mit dem Sandfangräumer, geräumt. Da sich am Räumer ebenfalls das Fettschild befindet, wird auch das Fett in Richtung Sandfangzulauf geschoben. Dort wird es bei Bedarf von den Fettpumpen aus dem Fettsammelschacht abgesaugt. Zu- und ablaufseitig wird der Betrieb der Sandfänge durch Rinnenschütze geregelt.
Die Sandfänge sind abgedeckt und werden zum Biofilter abgesaugt.
Sandfang - Aufgabenstellung und Schnittstellen zu anderen Gewerken:
Aufgabenstellung:
- Lieferung der Maschinentechnischen Ausrüstung für den Sandfang (Sandfangräumer, Sandrinne)
- Lieferung und Verrohrung der Gebläse für die Sandfangbelüftung
- Lieferung und Verrohrung der Fettpumpen
Schnittstellen zu anderen Gewerken:
- B01 liefert die Bauwerkshülle und die erdverlegten Leitungen, welche ca. 30cm über OK FF mit einem Flansch enden
- E01 liefert die Stromversorgung und deren Verteilung inkl. Anschluss an die Verbraucher bzw. Messungen. Datenleitungen, Erdung
Schnittstellen zum Bestand:
- keine
Weitere Angaben - auch zum gesamten Bauvorhaben wie auch zur Ausführung - finden sich in der "010 - M03-Baubeschreibung".
Die LV-Unterlagen, Bau- und -ablaufbeschreibungen, Ausführungspläne etc. sowie die Unterlagen zum Instandhaltungsvertrag werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes in der Angebotsphase den qualifizierten Bietern zur Verfügung gestellt. Im Teilnahmewettbewerb ist keine Reihung der Bewerber vorgesehen. Vielmehr sollen die Bewerber sich für die Angebotsphase qualifizieren können, die gemäß den Teilnahmekriterien geeignet sind, die Baumaßnahme auszuführen. Eine Obergrenze an qualifizierten Bietern für die Angebotsphase ist nicht vorgesehen.
In der Angebotsphase erfolgt im Rahmen des weiteren Verfahrensverlaufs eine Abschichtung der Angebote gemäß den Zuschlagskriterien. Es wird auf Basis des jeweiligen Erstangebotes eine Rangfolge der wertbaren Angebote erstellt. Diese besten vier bis fünf Bieter der Rangliste werden zur weiteren Verhandlung einbezogen. Es ist vorgesehen, dass in zwei Verhandlungsrunden verhandelt wird. Im Zuge dessen können auch ergänzende Einflüsse auf das Leistungsverzeichnis in die Verhandlungen einbezogen werden. Nur diejenigen Bieter, die zur Verhandlung ausgewählt werden, werden dann aufgefordert, ihre jeweiligen Angebote entsprechend zu überarbeiten. Auch diese Angebote können dann noch in einer zweiten Verhandlungsrunde verhandelt werden. Im Zuge der Verhandlungen und mit den jeweils finalen Angeboten werden dann die endgültigen Bewertungen und Reihungen der Angebote erstellt. Die Vergabestelle behält es sich vor, auf Erstangebote den Zuschlag zu erteilen.
Bauvertrag:
Beginn: 23.05.2023 (Montagebeginn auf Baustelle)
Montageende: 14.08.2023
Inbetriebnahmebeginn: 10.10.2023
Ende: 13.03.2024 (förmliche Abnahme)
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Instandhaltungsvertrag:
Beginn: mit Abnahme der Bauleistung, Laufzeit: unbegrenzt Jahre, erstmalig kündbar nach zwei Jahren
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Berechtigung zur Berufsausübung, z.B. über die Eintragung in ein Handelsregister durch Vorlage eines aktuellen Registerauszuges, in eine Handwerksrolle durch Vorlage eines Registerauszuges oder eine andere gleichwertige Qualifizierung bei einer anderen Unternehmensform.
2. Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1)
3. Eigenerklärung, dass Angebote, Schriftverkehr und Dokumentation ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, und dass das in die Vertragsdurchführung eingesetzt Leitungspersonal sowie die Vorarbeiter auf der Baustelle deutsch sprechen (formlos).
4. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3).
5. Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4).
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten (Formular 234).
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 3 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Formulare 235 und 236).
1. Erklärung Umsatz (Formular 4.9)
2. Erklärung Haftpflichtversicherung (Formular 4.10)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, der wesentlichen Krankenkassen sowie des zuständigen Finanzamtes (einfache Kopie ist ausreichend).
4. Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose Eigenerklärung beizufügen, dass sie im Falle einer Zuschlagserteilung die Bürgschaften in dem im Folgenden unter VI.3) beschriebenen Umfang vorlegen werden.
5. Bei Bewerbergemeinschaften ist zu erklären, dass im Falle einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu erklären, dass bei Bildung einer Bietergemeinschaft und einer folgenden Zuschlagserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart wird (unter Verwendung des beigefügten Formblattes 234).
1. Erklärung Beschäftigte Auftrag (Formular 4.11)
2. Unternehmensanforderung allgemein
Das Unternehmen hat einen Nachweis als Schweißfachbetrieb nach DIN EN ISO 3834-2 beizulegen. Des Weiteren ist eine Liste, mit Aufführung des zur Verfügung stehenden Personals beizulegen, aus der hervorgeht, wie viele Mitarbeiter mit welcher Qualifikation im Unternehmen beschäftigt werden.
Dieser Nachweis kann auch durch einen Nachunternehmer im Wege der Eignungsleihe erbracht werden.
3. Nachunternehmer
Es ist anzugeben, welche wesentlichen Teile des Auftrages der Bieter im Falle eines Zuschlags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (unter Verwendung des beigefügten Formblattes 235).
4. Für jeden Nachunternehmer, bei dem der Bieter eine Eignungsleihe in Anspruch nimmt, ist für diese Nachunternehmer auch die Verpflichtungserklärung abzugeben (unter Verwendung des beigefügten Formblattes 236).
5. Referenzen:
Drei Referenzen aus den letzten 10 Jahren
- für die abgefragte Sandfangausführung mit separater Sand- und Fettkammer
- Zulauf min. Q=4.000m³/h
Anzugeben sind Ort und Zeit der Ausführung, der Auftragswert und ggf. wesentliche Nachunternehmer (einschl. Angaben zu deren Leistungen inkl. Wertumfang), die eingesetzt wurden falls zutreffend. Die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Mail) der Vertreter der jeweiligen Bauherren sind anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko der Stahlpreisentwicklung wird durch eine Ausgleichszahlung ausgeglichen. Die genauen Bedingungen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Zahlungsbedingungen Bauauftrag:
- 40 % gegen Bankbürgschaft nach freigegebener Wertstatt- und Montageplanung
- 20 % gegen Bankbürgschaft 12 KW vor Montagebeginn
- 25 % nach Montageende und Montageabnahme, nach geprüftem Aufmaß
- 15 % nach förmlicher Abnahme, nach geprüftem Aufmaß
Ansonsten gelten die Regelungen nach § 16 VOB/B mit Verlängerung der Schlusszahlungsfrist auf 60 Tage.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre.
Zahlungsbedingungen Instandhaltungsvertrag:
nach erbrachter Leistung
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Zur Sicherung der Rechte des Auftraggebers hat der Auftragnehmer unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers wie folgt einzureichen:
- Vertragserfüllungsbürgschaft: fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge (unmittelbar nach Zuschlagserteilung, entsprechend Formblatt 421)
- Mängelansprüchebürgschaft: drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vor Schlussrechnungszahlung, entsprechend Formblatt 422)
- Abschlags- u. Vorauszahlungsbürgschaft: in Höhe der geforderten Abschlags- bzw. Vorauszahlung (vor Auszahlung der jeweiligen Rechnung, entsprechend Formblatt 423)
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RX34
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.