22-0068 14. + 15. F-Planänderung u. B-Pläne Gewerbegebiet Warmenau Nord-Ost u. Süd-Ost - Erstellung von zwei Bauleitplänen und zwei Flächennutzungsplanänderungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0068 14. + 15. F-Planänderung u. B-Pläne - Erstellung v Bauleitplänen und zwei Flächennutzungspl.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
22-0068 14. + 15. F-Planänderung u. B-Pläne Gewerbegebiet Warmenau Nord-Ost u. Süd-Ost - Erstellung von zwei Bauleitplänen und zwei Flächennutzungsplanänderungen
Es wird um die Abgabe eines Angebotes gemäß der §§ 18 und 20 HOAI sowie gemäß des §§ 19 und 21 HOAI für die 14. und 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020plus der Stadt Wolfsburg und für die Aufstellung der Bebauungspläne "Gewerbegebiet Warmenau Nord-Ost" und "Gewerbegebiet Warmenau Süd-Ost" gebeten. Besondere Leistungen sind entsprechend der Anlage 9 HOAI auszuweisen.
38440 Wolfsburg
Es wird um die Abgabe eines Angebotes gemäß der §§ 18 und 20 HOAI sowie gemäß des §§ 19 und 21 HOAI für die 14. und 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020plus der Stadt Wolfsburg und für die Aufstellung der Bebauungspläne "Gewerbegebiet Warmenau Nord-Ost" und "Gewerbegebiet Warmenau Süd-Ost" gebeten. Besondere Leistungen sind entsprechend der Anlage 9 HOAI auszuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nutzen Sie als Nachweis entweder eine Präqualifizierung in einem Präqualifizierungsverzeichnis oder das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) mit entsprechenden Nachweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Auftraggeber akzeptiert auch eine Europäische Eigenerklärung (EEE).
Geforderte Eignungskriterien sind:
- Umsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind
- Angaben zu Arbeitskräften; die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes/Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Für eine Mindesteignung ist ein Gebiet mit einer Industrieansiedlung von 50 ha als Referenz nachzuweisen. Des Weiteren müssen mind. 6 Stadtplaner/-innen oder Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Qualifikation in dem Unternehmen tätig sein. Der Projektleiter/ die Projektleiterin muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolfsburg
Porschestraße 49 - 38440 Wolfsburg
Rathaus A, Zimmer 901 - 905
Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.
Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RXSA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen