Abfuhr von Restabfall und Altpapier in der Stadt Weißenhorn Referenznummer der Bekanntmachung: WN02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weissenhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfuhr von Restabfall und Altpapier in der Stadt Weißenhorn
Abfuhr von Restabfall und Altpapier in der Stadt Weißenhorn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• 14-tägliche Einsammlung (Leerung) aller vom Auftragnehmer bereitgestellten 60-l, 80-l, 120-l, 240-l und 1.100-l-Behälter für Restabfall in der Stadt Weißenhorn
• Lieferung und Einsammlung von zusätzlichen 60-l-Restabfall- und Windelsäcken in der Stadt Weißenhorn
• 4-wöchige Einsammlung (Leerung) aller vom Auftragnehmer bereitgestellten 240-l-Behälter für Altpapier in der Stadt Weißenhorn
• Transport des Restabfalls und der zusätzlichen 60-l-Restabfall- und Windelsäcke zum Müllheizkraftwerk Weißenhorn
• Transport des Altpapiers zur Übernahmestelle der Papiersammlung
(AEU – Abfall-Entsorgung Ulm GmbH & Co. KG, Ernst-Abbe-Straße 16, 89279 Ulm)
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Der Widerspruch gegen die Verlängerung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen
Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres). Falls der
Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über
die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung
Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber,
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
- Benennung und Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden
- Vorhandene oder zu beschaffende Anzahl und Art der Fahrzeuge für die Einsammlung von Restabfall oder Altpapier
- Benennung und Beschreibung der Behältertypen (Angaben zu Hersteller und Qualität)
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.