Bürgerzentrum Wilhermsdorf - 1. Bauabschnitt Pröll- und Schramm-Haus Hauptstraße 40-42, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhermsdorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 91452
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-wilhermsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerzentrum Wilhermsdorf - 1. Bauabschnitt Pröll- und Schramm-Haus Hauptstraße 40-42, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Marktgemeinde Wilhermsdorf plant ein neues Bürgerzentrum im direkten Umfeld des Rathauses in drei
denkmalgeschützten und stark sanierungsbedürftigen Gebäuden zu realisieren. Ziel ist das bürgerschaftliche
Engagement in Vereinen zu stärken und gerade durch die historisch geprägte Umgebung dieser Einrichtungen
die Identifikation der Bürger wieder mehr an die Ortsmitte zu binden. Geplant ist eine zweistufige Entwicklung
mit einer momentanen Konzentration auf die Häuser, Pröll-Haus (Hauptstraße 40) und Schramm-Haus
(Hauptstraße 42) als Bürgerhaus. Die beiden Gebäude sind denkmalgeschützt und als Einzeldenkmäler in
der Bayr. Denkmalliste eingetragen. Die Gesamtkosten werden vorläufig auf ca. 3,8 Mio. € inkl. 19 % MwSt.
geschätzt. Das Vorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Terminvorschau: Start umgehend nach
Abschluss VgV, Planungsphase 2021/22, Abgabe Bau- und Förderantrag bis Ende 2022, Bauausführung ab
2022/23, Gesamtfertigstellung geplant bis 2024
Wilhermsdorf
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume für den 1. Bauabschnitt
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 (Teilleistungen) bis 9
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 2 bis 4
- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Die bereits erbachten Grundleistungen der LPH 2 sollen nach eigener Einschätzung des Bewerbers bewertet
werden. Die Prüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen hat gem. § 8 HOAI
zu erfolgen.
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
- Mithilfe bzw. Koordination und Berücksichtigung der besonderen Belange des Denkmalschutz und
Abstimmung mit der Denkmalbehörde
Die Beauftragung mit weiteren Stufen des 1. Bauabschnitts (Grund- und Besondere Leistungen) ist
entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch
auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen, Besonderen Leistungen oder weiteren
Bauabschnitten, besteht nicht.
Im Zuge der Ideenfindung wurde ein Gesamtnutzungskonzept für das Gebäudeensemble Hauptstraße 40-44
mit der Gemeindescheune und dem kleinen Innenhof entwickelt (Bauabschnitt 1 und 2).
Bei der weiteren Bearbeitung des 1. Bauabschnitts ist das Gesamtnutzungskonzept stets parallel zu betrachten
und laufend zu berücksichtigen.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude erbracht.
Die Grundlagenermittlung (LPH 1) ist abgeschlossen. Die vorliegende Vorplanung mit Kostenschätzung (vergl.
Teilleistungen der LPH 2) soll Grundlage für die weitere Planung sein.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und
Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den
Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung
getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer
Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 2 - 8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bürgerzentrum Wilhermsdorf - 1. Bauabschnitt Pröll- und Schramm-Haus Hauptstraße 40-42, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berching
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kuehnlein-architektur.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland