Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/11-50437

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4152870
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hereon.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlich geförderte Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Materialforschung, Klima-, Küsten- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/11-50437
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42900000 Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung an einer Synchrotron-Beamline

Ziel des Projekts:

Einrichtung einer in-situ Probenumgebung für Selectives Laser Melting (SLM) dünnwandiger Bauelemente an einer Synchrotron-Beamline der DESY - unter Messbedingungen.

Die Finanzierung dieses Systems ist fördermittelgebunden, sie ist mithin in ihrem Gesamtwert limitiert und setzt eine Abnahme der Anlage und Abschluss aller vereinbarten Leistungselemente spätestens bis zum 18.12.2022 voraus. Bei Überschreitung des Budgets bleibt die Aufhebung gemäß § 63 VgV vorbehalten.

Beschaffung

SLM Laboranlage mit spezifischer Bauraumanpassung zur Durchführung und Analyse von additiven Bauprozessen innerhalb der PETRA III HEMS Beamline (Haupt- und Seitenstation) und außerhalb am Hereon in Geesthacht.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Hauptort der Ausführung:

Helmholtz-Zentrum Geesthacht Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht Planung: Erfüllungsort Geesthacht,

vorbehaltlich einer Änderung auf Erfüllungsort DESY/Hamburg, DESY Notkestraße 85 22607 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung an einer Synchrotron-Beamline

Ziel des Projekts:

Einrichtung einer in-situ Probenumgebung für Selectives Laser Melting (SLM) dünnwandiger Bauelemente an einer Synchrotron-Beamline der DESY - unter Messbedingungen.

Die Finanzierung dieses Systems ist fördermittelgebunden, sie ist mithin in ihrem Gesamtwert limitiert und setzt eine Abnahme der Anlage und Abschluss aller vereinbarten Leistungselemente spätestens bis zum 18.12.2022 voraus. Bei Überschreitung des Budgets bleibt die Aufhebung gemäß § 63 VgV vorbehalten.

Beschaffung

SLM Laboranlage mit

spezifischer Bauraumanpassung zur Durchführung und Analyse von additiven Bauprozessen innerhalb der PETRA III HEMS Beamline (Haupt- und Seitenstation) und außerhalb am Hereon, in Geesthacht.

Aufbau als offene Systemarchitektur mit

1. guter Zugänglichkeit

2. Möglichkeit für flexible Erweiterungen oder Modifikationen bezüglich technischer Komponenten

3. kundenseitig frei programmierbarer Softwarefunktionen

4. vollständige Integration und Synchronisierung mit der Beamlinesteuerung zur Echtzeitsynchronisation aller Messdaten, die durch die verbauten Mess- und Analyseeinheiten generiert werden. Insbesondere wird eine Synchronisierung mit den vom Messdetektor aufgenommenen Debye-Scherrer Diffraktionsdaten gefordert.

Nutzbare Legierungspulver der Legierungsklassen (Herkunft (Hersteller und Herstellungsverfahren) der Legierungspulver dürfen nicht beschränkt werden.)

Aluminiumlegierungen, Titan- und Titanaluminidlegierungen, Nickelbasislegierungen, Eisenlegierungen und Stähle.

Die Möglichkeit der Verwendung von Magnesium- und/oder Kupferlegierungen werden vorteilig bewertet.

Gesamtsystem inkl. der Neben- und Hilfsaggregate müssen in einem definierten Bauraum aufgebaut und betrieben werden können.

Kühlsystem

Vakuumtauglichkeit/Schutzgasbetrieb

Digitale, stufenlos regelbare Durchflussbegrenzer

Vorheizfunktion Bauplatte

Pulvermenge/ Pulverreservoirauslegung

Schleuse zur Zuführung von Legierungspulvern unter Vakuum und Schutzgas, incl. 5 Behältern

Sensoren mit Alarm- und Abschaltfunktion für Sauerstoff, Stickstoff, Wasser, Prozesskammerdruck im Bauraum

Mobiles, nicht ortsfestes Grundgestell

Rotation der Prozesskammer oder der Bauplattform

Ein- und Ausgangsfenster für Synchrotronstrahlung

Vibrationsgestützter Pulverauftragsmechanismus/ -Beschichtersystem

Laserspezifikation

Integrationsmöglichkeit einer zusätzlichen zweiten Laserquelle in das System

3D Scaneinheit Spezifikation

Schutzgasumwälzung Spezifikation

Software und Maschinensteuerung incl. PC/Steuerungsrechner, Monitor und Eingabegeräten

Sensoren zur Temperaturüberwachung

Zugangsmöglichkeit Prozesskammer

Vorbereitung für koaxiale Prozessbeobachtung mittels Hochgeschwindigkeitskamera incl. Anschlussmöglichkeit für die notwendige Beleuchtung

Vorbereitung für pyrometrische (dreidimensionale) Messung der Wärmeverteilung

Pyrometer zur punktuellen Temperaturmessung

Baukammerreinigung

Transportkonzept

Dokumentation und Bedienungsanleitung

Aufbau, Abnahme und Training

Sicherheitsstandards und Zertifizierung (CE Zertifizierung)

Datenaufbereitungs- und Datenvorbereitungssoftware

System zur Verteilung und Absaugung eines Schutzgasstromes über dem Pulverbett

Spezifizierung Softwarelizenzen Anlagensteuerung und Vorbereitungssoftware

Kaufmännische Anforderungen

Erstellung eines detaillierten technischen Konzeptes zu den in der Leistungsbeschreibung spezifizierten technischen Anforderungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterium / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 226-594465
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYYZ2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/02/2022

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