Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-nea.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim beabsichtigt mit weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis seinen Beschäftigten im Rahmen eines Fahrradleasingmodells ca. 100 Fahrräder, e-Bikes, Pedelecs, etc. zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Neben dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als federführende Kommune beteiligen sich die folgenden weiteren Städte, Gemeinden, Eigenbetriebe und Verwaltungsgemeinschaften an der gemeinsamen europaweiten Ausschreibung: Gemeinde Gallmersgarten – Markt Obernzenn – Stadt Bad Windsheim - Stadt Burgbernheim - Stadt Neustadt a.d.Aisch – Stadt Scheinfeld - Stadt Uffenheim - Stadtwerke Bad Windsheim - Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim - Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld - Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim.
Für diese Dienstleistung wird ein entsprechender Leasing-Anbieter gesucht.
Maximale Laufzeit: 72 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister mit Nachweis bzw. sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 2 Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. Vergleichbar sind Leistungen im Bereich Fahrradleasing zur Umsetzung von Dienstradmodellen.
Angabe über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. EUR oder eine mit dem Angebot vorzulegende Erklärung des Bieters, eine solche Versicherung im Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen.
Mindestbedingung: Nachweis Versicherung bzw. Erklärung zum Versicherungsabschluss.
III.1.3.1 Angaben zu den in der Zeit vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausgeführten vergleichbaren Aufträgen.
Vergleichbar sind Aufträge im Bereich Fahrradleasing von Unternehmen, wenn folgende Eckpunkte erfüllt werden:
Abwicklung des Modells über ein Online-Portal, Bereitstellen eines Versicherungspakets mit Vollkaskoversicherung sowie Inspektion und Wartung der Fahrräder und in diesen Aufträgen Bereitstellen eines Händlernetzes von mindestens fünf Händlern.
Angabeform: Referenzliste mit Name des Auftraggebers, kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen im Leistungszeitraum und Anzahl der abgeschlossenenen Einzelleasingverträge.
Mindestbedingungen:
Ausführung vergleichbarer Leistungen in der Zeit vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in mindestens folgendem Umfang: Mindestens 3 Referenzaufträge und bezogen auf alle 3 Referenzaufträge Abschluss von mindestens 600 Einzelleasingverträgen.
III.1.3.2 Angaben zu Subunternehmen.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (z.b. Versicherung).
III.1.4 Ausschlussgründe.
Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
III.2 Bietergemeinschaften.
Wenn der Bieter sich nicht allein, sondern als Bietergemeinschaft beteiligen will, ist Folgendes zu beachten:
III.2.1 Beteiligungsvoraussetzungen.
Bietergemeinschaften können sich an dem Verfahren beteiligen, wenn sie die Voraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2 und III.2.3 erfüllen und die Eignungsanforderungen nachweisen.
III.2.2 Erklärungen von Bietergemeinschaften.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot in Textform eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben, in welcher alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
III.2.3 Eignungsnachweise bei Bietergemeinschaften.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gesetzlichen Mindestbedingungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen jeweils mindestens von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Das Eignungskriterium gemäß Ziffer III.1.2 (Umsatz mit vergleichbaren Leistungen) und Ziffer III.1.3.1 (Referenzen über vergleichbare Leistungen) erfüllt die Bietergemeinschaft auch dann, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft über verschiedene Leistungsteile gertrennte Verträge mit demselben Auftraggeber geschlossen haben.
III.3 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen.
III.3.1 Voraussetzungen / Nachweise.
Ein Bieter kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind (§ 47 VgV).
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten des anderern Unternehmens in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat außerdem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe den Namen des anderen Unternehmens und Kontaktdaten des anderen Unternehmens, die Kapazitäten des anderen Unternehmens, deren sich der Bieter bei der Auftragsausführung bedienen will, zu bezeichnen. Des Weiteren hat er den Nachweis zu erbringen, dass und wie ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, ggf. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens in Textform.
III.3.2 Unterauftragsnehmer (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragsnehmern ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle anzugeben, wer als Unterauftragsnehmer die Leistung im eigenen Betrieb erbringen wird, und nachzuweisen, dass der oder die Unterauftragsnehmer für die von ihnen zu erbringenden Leistungen geeignet sind (§ 36 Abs. 5 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; eine Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerbungsinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, das im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).