Wasserkonzession

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marpingen
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.marpingen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wasserkonzession

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65111000 Trinkwasserversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Versorgung des Ortsteils Berschweiler und dessen Einwohner mit Wasser.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65111000 Trinkwasserversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Versorgung des Ortsteils Berschweiler und dessen Einwohner mit Wasser.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Wasserkonzessionsverträge sind grds. Dienstleistungen i.S. der Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (2014/23/ EU). Deren Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie schließt im Bereich Wasser die Konzessionen für die Bereitstellung und das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oder der Verteilung von Trinkwasser und die Einspeisung von Trinkwasser in diese Netze vom Anwendungsbereich der Richtlinie aus. Auf die Gestattung von Wegerechten für Wassernetze ist das förmliche Vergaberechtsregime des europäischen Sekundärrechts und des deutschen Vergaberechts (§ 149 Nr. 9 GWB) nicht direkt anwendbar.

Daher gibt die Kommune Marpingen hiermit in (analoger) Anwendung von § 135 Abs. 3 GWB öffentlich bekannt, dass sie beabsichtigt, für den Ortsteil Berschweiler einen Wasserkonzessionsvertrag mit der Wasserversorgung Ostsaar GmbH mit einer Laufzeit von maximal 30 Jahren abzuschließen.

Einwendungen gegen den Abschluss des Wasserkonzessionsvertrages mit der Wasserversorgung Ostsaar GmbH können innerhalb der Frist von § 135 Abs. 3 GWB (analog) schriftlich innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Marpingen, Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen (E-Mail: [gelöscht]) eingereicht werden.

Die Auftragsvergabe erfolgt wegen der fehlenden Binnenmarktrelevanz und aufgrund des bestehenden Ausschließlichkeitsrechts ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Ortsteil Berschweiler hat 1034 Einwohner bei einer Gebietsfläche von ca. 7 km². Der Konzessionswert beträgt 936 263.00 €.

Zudem stehen die Wasserversorgungsanlagen des Konzessionsgebietes im Eigentum der Wasserversorgung Ostsaar GmbH. Dieses Ausschließlichkeitsrecht stellt ein Hindernis für die Vergabe an ein anderes Unternehmen dar. Es besteht daher kein Interesse an europaweiter Transparenz und einem strukturierten Konzessionierungsverfahren. Die Kommune kann als Konzessionsgeber dem Eigentümer keinen Käufer oder Pächter des Wasserversorgungsnetzes ohne Weiteres aufdrängen. Die Kommune kann keine rechtlich gesicherte Verpflichtung beanspruchen, um den Eigentümer der Trinkwasserversorgungsanlagen zu einer Aufgabe seines Eigentums zu bewegen. Es wäre wertungswidersprüchlich, wenn die weder dem GWB noch der KonzVgV unterfallende Wasserkonzession stärkeren Voraussetzungen unterliegen würden als dies bei der förmlichen Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Fall ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
26/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2022