Gewerk - für die Grundschule West II Maßnahmennummer: GSW II Vergabenummer: VE 332 Fenster- und Fassadenverkleidungsarbeiten Baumaßnahme: Neubau der Grundschule West II in Fürstenfeldbruck
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fuerstenfeldbruck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewerk - für die Grundschule West II Maßnahmennummer: GSW II Vergabenummer: VE 332 Fenster- und Fassadenverkleidungsarbeiten Baumaßnahme: Neubau der Grundschule West II in Fürstenfeldbruck
Die große Kreisstadt Fürstenfeldbruck plant auf dem Grundstück mit den Fl. Nrn. 926/5 und 926/6 der Gemarkung Fürstenfeldbruck den Neubau
der Grundschule West II, inklusive Sporthalle und Außensportflächen, zwischen der Cerveteriestraße und der Bundesstraße B471.
Fürstenfeldbruck
Hierfür sind Fassadenarbeiten an der 3-geschossigen Schule und der Sporthalle folgende Arbeiten notwendig:
Holzfenster als Elementfassade
Fluchtbalkontüren opak mit vorgehängter Fassadenbekleidung
Raffstoreanlagen als Sonnenschutz
vorgehängte hinterlüftete Holzbekleidung aus Nadelholz mit Wärmedämmung
Stahlteile und Verbindungsmittel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Fürstenfeldbruck
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]