Gewerk - für die Grundschule West II Maßnahmennummer: GSW II Vergabenummer: VE 321 Dachabdichtung Baumaßnahme: Neubau der Grundschule West II in Fürstenfeldbruck
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fuerstenfeldbruck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewerk - für die Grundschule West II Maßnahmennummer: GSW II Vergabenummer: VE 321 Dachabdichtung Baumaßnahme: Neubau der Grundschule West II in Fürstenfeldbruck
Die große Kreisstadt Fürstenfeldbruck plant auf dem Grundstück mit den Fl. Nrn. 926/5 und 926/6 der Gemarkung Fürstenfeldbruck den Neubau
der Grundschule West II, inklusive Sporthalle und Außensportflächen, zwischen der Cerveteristraße und der Bundesstraße B471.
Hierfür sind auf dem dach der Schule und der Sporthalle folgende Arbeiten notwendig:
Fürstenfeldbruck
Hierfür sind auf dem Dach der Schule und der Sporthalle folgende Arbeiten notwendig:
Dampfsperre als Notabdichtung
incl. Voranstrich,
Wärme- und Gefälledämmung für Warmdachkonstruktion,
2-lagige Bitumenabdichtung,
Trenn- und Gleitschicht,
Bekiesung bzw. Dachbegrünung,
Dachentwässerung,
Fluchtbalkonentwässerung,
Bauwerksabdichtung für Fluchtbalkon und erdberührte Bauteile
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Fürstenfeldbruck
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]