411 HB NoMo LWS - TWP Referenznummer der Bekanntmachung: 411 HB NoMo LWS TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.egno.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.egno.de
Abschnitt II: Gegenstand
411 HB NoMo LWS - TWP
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
22846 Norderstedt
Die Stadt Norderstedt Dezernat II c/o EGNO plant die Errichtung von fünf Wohnkomplexen an der Lawaetzstraße. Die Wohnkomplexe werden in zweigeschossiger Bauweise mit zusätzlichem Staffelgeschoss und Tiefgarage erstellt. Die Tiefgarage besitzt ca. 70 Stellplätze, Lagerräume sowie Fahrradstellplätze und ist durchgehend als verbindender Baukörper unter den fünf sichtbaren Baukörpern ausgebildet. In den Häusern entstehen insgesamt 95-100 Wohneinheiten.
Die Konstruktion erfolgt in konventioneller Massivbauweise. Fassaden werden als riemchenverkleidetes Wärmedämmverbundsystem ausgeführt.
Basis der fünf gleichen Baukörper dieses Projektes sind zwei bereits in der Realisierung befindliche Bauvorhaben, deren oberirdische Baukörper in der Grundplanung übernommen werden sollen. Sie werden symmetrisch in Form eines „E“ auf einer neu zu konzipierenden Tiefgarage angeordnet.
Zwischen den Baukörpern befindet sich die Zufahrt zur Tiefgarage. Es werden zwei gärtnerisch gestaltete Innenhöfe angelegt, die von einem Außenanlagenplaner konzipiert werden und in denen auch die notwendigen Spielflächen untergebracht werden.
Die schmale Straßenseite des Grundstücks befindet sich im Lärmpegelbereich V.
Die Baumaßnahme ist geregelt durch den Bebauungsplan Nr. 311 der Stadt Norderstedt.
Den Verfahrensunterlagen liegen die Planunterlagen der Baugenehmigung und des B-Plans bei.
Das Projekt soll im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden.
Leistungsbeschreibung: Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 1-5, Honorarzone III unten, stufenweise Beauftragung.
Im Rahmen des Honorarangebots ist von den Bietern zu berücksichtigen, dass AG-seitig für die Wohnbebauung eine umfassende Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt wird. Zum Abgleich befindet sich in den Informationsunterlagen die Referenzplanung des Norderstedter Modells Buschweg. Die Bieter erhalten diese nach Beauftragung digital als dwg und pdf zur weiteren Verwendung. Diese Grundlage ist entsprechend den Leistungsphasen auf die ortsspezifische Anforderung des Projektes Lawaetzstraße anzupassen und in die zu planende Tiefgarage mit einzubinden. Dementsprechend geht der Auftraggeber von einem reduzierten Aufwand insbesondere in den LPH 1-3 aus. Ebenso ist die Gleichartigkeit der 5 Wohngebäude bei der Honorarbildung zu berücksichtigen (vgl. HOAI §11). Diese Umstände sind durch den Bieter in einem entsprechenden prozentualen Abschlag im Honorarangebot (Stufe 2) zu berücksichtigen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Fachliche Eignung - Referenzobjekte.
Die Kriterien inkl. Unterkriterien können auch der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste ist zusammen mit den Formblättern zum Teilnahmeantrag unter der unter I.3) genannten elekronischen Adresse abrufbar. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer
objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmerzahl gem. 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Präsentationsunterlage ist mit dem Erstangebot
einzureichen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Der Beruf des Beratenden Ingenieurs liegt als
Berufsqualifikation vor.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtjahresumsatz für den ausgeschriebenen
Leistungsbereich nach HOAI §§ 18-19 der letzten drei Jahre.
Mindestpunktzahl gibt es ab [Betrag gelöscht] EUR, Höchstpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR
2. Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste, gem. § 46 III Nr. 1
VgV. Anzahl der auszuwertenden
Referenzen: 2. (Wichtung pro Referenz 42,5%, gesamt Wichtung 85%.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Beide Referenzen Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 1-5 vollständig erbracht
2. Beide Referenzen Mindesthonorarzone III oder höher
3. Beide Referenzen Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren
4. Beide Referenzen: Angabe Auftraggeber, Ansprechpartner
5. Eine von zwei Referenzen als Wohnungsbau oder vergleichbar
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabe System erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D436925762 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -. Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über die Vergabeplattform elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis
einschließlich 28.02.2022 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht. Es ist nicht geplant fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für Veraltete/abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist ein Bewerbungsformular zu verwenden. Dieses ist abrufbar unter der in I.3) genannten elektronischen
Adresse. Die Auflistung der Ausschlusskriterien ist abrufbar unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar. Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Mitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen,
von welchem Mitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1 des Bewerbungsformulars) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen
und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im
Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen. Alle vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist der Vergabestelle
(Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen, sofern diese nicht erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Scans von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig u. aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen u. anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden). Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als der dt. Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
—§ 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist. Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht
berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Faxversendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
—§ 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit. Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
—§ 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag. Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
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