Belieferung zweier Interims-Traglufthallen mit Flüssiggas Referenznummer der Bekanntmachung: 10.30.50
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung zweier Interims-Traglufthallen mit Flüssiggas
Belieferung der Interims-Traglufthallen an der Erich Kästner-Schule sowie an der IGS Stierstadt (beide Oberursel) mit Flüssiggas für die Heizperioden 2022 und 2023 (Januar bis April und Oktober bis Dezember) sowie für das Jahr 2024 (Januar bis März) während des vorgesehenen zweijährigen Mindest-Mietzeitraums der Traglufthallen.
Oberursel
Belieferung der Interims-Traglufthallen an der Erich Kästner-Schule sowie an der IGS Stierstadt (beide Oberursel) mit Flüssiggas für die Heizperioden 2022 und 2023 (Januar bis April und Oktober bis Dezember) sowie für das Jahr 2024 (Januar bis März) während des vorgesehenen zweijährigen Mindest-Mietzeitraums der Traglufthallen
Abschnitt IV: Verfahren
- Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden
Durch die bestehenden Vertragsverhältnisse zur Errichtung der Traglufthallen sowie Anmietung der Flüssiggastanks ergibt sich eine Bindung auch an den Lieferanten des Flüssiggases.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belieferung mit Flüssiggas
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141 D
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)