Vergabe von Dienstleistungsaufträgen für den neuen gebundenen Ganztag; Durchführung Ganztagsangebot an der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule und an der Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule Referenznummer der Bekanntmachung: 52.1.900.21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungsaufträgen für den neuen gebundenen Ganztag; Durchführung Ganztagsangebot an der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule und an der Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule
Vergabe von Dienstleistungsaufträgen für den neuen gebundenen Ganztag; Durchführung des Ganztagsangebots an der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule (Los 1) und an der Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule (Los 2)
Durchführung der Ganztagsangebote an beiden gebundenen Ganztagsschulen mit eigener konzeptioneller Ausgestaltung und eigenem Personal.
Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule
Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule Stoschstraße 24-26 24143 Kiel
Derzeit 423 Schüler*innen
Zweimalige Verlängerung um je ein Jahr möglich, wenn beide Vertragsparteien zustimmen.
Die Begrenzung erfolgt anhand des Erfahrungsumfangs (Summe aus angegebenen Referenzzeiten und angemeldeten Schüler*innen bzw. Kindern).
Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule
Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule Vaasastraße 43 24109 Kiel
Derzeit 663 Schüler*innen
Zweimalige Verlängerung um je ein Jahr möglich, wenn beide Vertragsparteien zustimmen.
Die Begrenzung erfolgt anhand des Erfahrungsumfangs (Summe aus angegebenen Referenzzeiten und angemeldeten Schüler*innen bzw. Kindern).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Anerkennung als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Erfahrungen als Träger einer Ganztagsbetreuung für Schüler*innen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien für die Angebotsphase:
- Preis: 50 %
- Konzept: 25 %
- Personal: 25 %
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 04.03.2022 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYEK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de