Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 24 Fliesen- und Plattenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE 24
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 24 Fliesen- und Plattenarbeiten
Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 24 Fliesen- und Plattenarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistungen in dieser Ausschreibung umfassen folgende Arbeiten im Neubau und Altbau des Bauvorhabens.
Neubau:
- Untergrund vorbereiten Wand (520 m²) und Boden (375 m²)
- Abdichtung mässige / hohe Beanspruchung Wand (130 m²) und Boden (200 m²)
- Wandbelag, Steingutfliesen, 15 x 15 cm & 15 x 30 cm (530 m²)
- Bodenbelag, Feinsteinzeug, 15 x 15 cm & 60 x 60 cm (375 m²)
- Treppenbelag auf Tritt und Setzstufe und Podest, Feinsteinzeug, 30 x 60 cm (48 m²)
- Fensterbank, innen aus Betonwerkstein, d= 2 cm (68 m)
Altbau:
- Untergrund vorbereiten Wand (80 m²) und Boden (175 m²)
- Abdichtung mässige Beanspruchung Boden (45 m²)
- Wandbelag, Steingutfliesen, 15 x 15 cm & 15 x 30 cm (80 m²)
- Bodenbelag, Feinsteinzeug, 60 x 60 cm (60 m²)
- Bodenbelag, Zementfliese, 200 x 200 cm & 100 x 100 cm (112 m²)
- Treppenbelag auf Tritt und Setzstufe, Zementfliese, 100 x 100 cm (5 m²)
Bieterfragen sind bis zum 23.02.2022 zu stellen. Später gestellte Fragen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.