Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH - Generalplanerleistungen für das BV: Seestraße 28 in Stahnsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 59/21 Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stahnsdorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wg-stahnsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH - Generalplanerleistungen für das BV: Seestraße 28 in Stahnsdorf
Errichtung einer Wohnanlage mit bis zu 24 Wohneinheiten auf dem Grundstück Seestraße 28 in Stahnsdorf.
Seestraße 14532 Stahnsdorf
Die Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung einer Wohnanlage mit bis zu 24 Wohneinheiten auf dem Grundstück Seestraße 28 in Stahnsdorf. Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Güterfelde, Flur 6, Flurstück 149. Die Größe des Grundstücks beträgt 3.438 m². Auf dem Grundstück liegen die Medien Wasser, Abwasser, Strom und Gas an.
Die zu bebauende Fläche befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Das geplante Vorhaben ist im Rahmen des § 34 BauGB zulässig.
Das Grundstück ist unbebaut und liegt zwischen zwei öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen (Seestraße/Am Anger). Damit ist die Erschließung grundsätzlich gesichert.
Abgesehen von der denkmalgeschützten Anlage "Gutshaus Güterfelde" ist die vorhandene Umgebungsbebauung eher kleinteilig. Die Planung einer Wohnanlage auf dem Grundstück Seestraße 28 sollte somit aus mehreren Gebäuden bestehen. Daher wird von mindestens 2 Gebäuden ausgegangen, die entsprechend der Umgebungsbebauung auf dem Grundstück angeordnet werden können. Es ist ausschließlich eine Wohnnutzung vorzusehen. Die Vorgaben hinsichtlich Barrierefreiheit, Nebenanlagen usw. sind entsprechend der Brandenburgischen Bauordnung zu berücksichtigen.
Die Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Stahnsdorf zu planen.
Dach- und Fassadengestaltung ist an die Umgebungsbebauung anzupassen. Denkbar wäre auch ein Staffelgeschoss. Balkone sind im Rahmen der Möglichkeiten mit anzuordnen. Die Wohnungsgröße sollen von 2- bis 3-Raum-Wohnungen gestaffelt vorgesehen werden.
Anforderung an den Planer:
Alle zu erbringenden Planungsleistungen inklusive der Fachplanungen sind durch das Planungsbüro im eigenen Büro zu erbringen bzw. mit Fachplanern, die mit dem Büro zusammenarbeiten. Die Beauftragung erfolgt jedoch nur an ein Büro, dass die entsprechende Planung koordiniert.
Die Baukosten werden auf ca. 3.800.000,- EUR (brutto) geschätzt.
Die Einreichung des Bauantrages soll im Jahr 2022 erfolgen, sodass planmäßig im Jahr 2024 mit dem Bau begonnen werden kann.
Hierbei sind sämtliche Grundleistungen folgender Leistungsbilder zu erbringen:
Gebäudeplanung und Innenräume nach § 34 HOAI
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung nach § 53 Abs. 2 Nr. 1-6 HOAI
Freianlagen nach 39 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die folgenden Leistungen der Leistungsstufe I. für den 1. BA beauftragt:
1. BA Neubau
Leistungsstufe I: LP 1 - 3 aller o.g. Leistungsbilder sowie die folgende Besonderen Leistungen:
Erstellung Brandschutzplanung (einschließlich konstruktiver Brandschutz, Flucht-, und Rettungswege), Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI), insbesondere Nachweis Wärmeschutz, EnEV 2016, Beratungsleistung Bauakustik und Raumakustik (Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI), Erarbeitung Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 bzw. DIN 18017-3.
In den weiteren Leistungsstufen werden folgende Leistungen beauftragt:
Leistungsstufe II: LP 4 aller oben genannter Leistungsbilder inklusive sämtlicher Planungsleistungen
Leistungsstufe III: LP 5 - 7 Neubau (Tragwerksplanung nur bis LP 6);
Leistungsstufe IV: LP 8 - 9 Neubau aller oben genannten Leistungsphasen (Tragwerksplanung nur bis LP 6)
Vgl. Ausführungen zur Beauftragung in Stufen unter: Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH - Generalplanerleistungen BV: Seestraße 28 in Stahnsdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stahnsdorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RZEU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.