Rahmenvereinbarung für die Reinigung/Inspektion von Regenwasseranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: TB25-2022-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Reinigung/Inspektion von Regenwasseranlagen
Rahmenvertrag Regenentwässerungsanlagen
Reinigung und Inspektion von Regenwasseranlagen
innerhalb der Gemeinde Wandlitz 16348 Wandlitz
Reinigung von Straßenabläufen ca. 1.340 Stück/Jahr
Reinigung von Schächten ca. 40 Stück/Jahr
Reinigung/Inspektion von Anschlussleitungen bis DN 150 ca. 300 m/Jahr
Reinigung/Inspektion von Leitungen bis DN 200 ca. 350 m/Jahr
Reinigung/Inspektion von Leitungen >DN 200 bis DN 400 ca. 300 m/Jahr
Reinigung/Inspektion von Leitungen >DN400 ca. 150 m/Jahr
Reinigung von Rigolenschächten ca. 100 Stück/Jahr
Reinigung/Inspektion von Rigolenleitungen bis DN200 ca. 75 m/Jahr
Reinigung/Inspektion von Rigolenleitungen >DN200 ca. 300 m/Jahr
Reinigung/Inspektion von Rigolenfüllkörpern ca. 100 m/Jahr
Dokumentation der Reinigungsarbeiten und der TV-Befahrungen
Entfernung von Hindernissen, u.a. Wurzeln in Rohrleitungen ca. 60 m/Jahr mittels Kettenschleuder bzw. Rotationsdüsen und Hochdruckwasserstrahlanlagen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht forsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter können ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) oder per Eigenerklärung gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" nachweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Angaben als Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gefordert:
- Angabe zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen
- Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt (wenn zutreffend)
- Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde (wenn zutreffend)
- Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde
- Angabe zur Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben nicht präqualifizierte Bieter die im Formblatt "124 Eigenerklärung zur Eignung" gemachten Angaben und Erklärungen mit den entsprechenden Nachweisen innerhalb einer angemessenen Frist zu bestätigen.
Diese Nachweise umfassen:
- Bescheinigung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregisters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/Bescheinigung in Steuersachen
Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Nachweise ebenfalls zu erbringen.
Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter können ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) oder gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" nachweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Angaben als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gefordert:
- Angabe des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird (wenn zutreffend)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben nicht präqualifizierte Bieter die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" gemachten Angaben und Erklärungen mit den entsprechenden Nachweisen innerhalb einer angemessenen Frist zu bestätigen.
Dieser Nachweis umfasst:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend)
Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Nachweise ebenfalls zu erbringen.
Nimmt der Bieter für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), so muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung (z.B. Formblatt 236) vorlegt. Der Bieter und das Unternehmen müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften und eine entsprechende Haftungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung, der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Haftungserklärung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot im Formblatt 235 anzugeben, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter können ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) oder gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" nachweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mit dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden in den Vergabeunterlagen folgende Angaben als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert:
- Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind
- Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben nicht präqualifizierte Bieter die im Formblatt "124 Eigenerklärung zur Eignung" gemachten Angaben und Erklärungen mit den entsprechenden Nachweisen innerhalb einer angemessenen Frist zu bestätigen.
Diese Nachweise umfassen:
- Erklärung zu drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigten mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen
Darüber hinaus wird folgender Nachweis mit Angebotsabgabe gefordert:
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit folgenden Beurteilungsgruppen:
- Beurteilungsgruppe "I" Inspektion
- Beurteilungsgruppe "R" Reinigung
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Nachweise ebenfalls zu erbringen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung (z.B. Formblatt 236) vorlegt.
Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung).
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Geplante Unterbeauftragungen sind im Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" einzutragen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzen Beschäftigten. Diese EVB gelten, sofern keine anderen Mindestentgelt-Regelungen (z.B. nach Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) vorliegen, in der ein Mindestentgelt definiert wird, welches das Mindestentgelt nach § 6 Abs. 2 BbgVergG erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt liegt bei [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis für Bietergemeinschaften:
Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 mit dem Angebot einzureichen. In dem Formblatt beschließen die aufgeführten Unternehmen, bei Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, benennen einen bevollmächtigten Vertreter und erklären, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMRXSL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/