Erweiterungsbau KiTa St. Christophorus – Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI 2013, LPH 1-6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabmünchen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86830
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwabmuenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau KiTa St. Christophorus – Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI 2013, LPH 1-6
gemäß Aufragsbekanntmachung 2018:
Die Stadt Schwabmünchen plant für den Betreiber der katholischen Kindertagesstätte St. Christophorus die Erweiterung der Kindertagesstätte in der Nebelhornstraße aus dem Jahr 1993 von derzeit 3 Kiga-Gruppen, einer integrativen Kiga-Gruppe und einer Krippengruppe um voraussichtlich eine Kindergarten- und eine Kinderkrippengruppe.
In diesem Zusammenhang soll das vollunterkellerte Gebäude auch auf Barrierefreiheit überprüft werden und Sanierungen am Bestand (Heizung, Eingangstür, tlw. Fenster, u.ä.) durchgeführt werden. Die Außenanlagen sollen umstrukturiert werden und neue Grünflächen und Stellplätze geschaffen werden.
Alle Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Stadt Schwabmünchen
gemäß Aufragsbekanntmachung 2018:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI 2013 mit Anlage 14, bei stufenweiser Beauftragung. Für die Erweiterung und teilweise Sanierung werden die LPH 1-6 vergeben.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Beschreibung:
Bestand:
Der L-förmige Massivbau mit Satteldach (E+D), Baujahr 1993, umfasst 3 Kiga-Gruppen, 1 integrative Kiga-Gruppe, 1 Kinderkrippe, und wurde oberflächlich (Böden, Anstrich) bereits saniert. Ein Aufzug vom KG ins EG ist vorhanden.
Im Zuge der Variantenuntersuchung in LPH 2 der Architekten wird seitens des Auftraggebers entschieden, ob die Erweiterung als Aufstockung oder als Anbau realisiert werden kann.
Geplante Maßnahmen:
Erweiterung um voraussichtlich eine Kindergarten- und einen Kinderkrippengruppe, Herstellung/Überprüfung der kompletten Barrierefreiheit, Sanierung der Heizung, Haustüre, tlw. Fenster usw.
Die Maßnahme soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung gefördert werden. Das aktuelle Summenraumprogramm ist maßgeblich.
Ziel ist ein erweitertes Raumangebot, ein barrierefreies Gebäude, sowie eine kostengünstige Gesamtinvestition.
Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone II zu.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 51 HOAI 2013;
Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 51 HOAI 2013;
Stufe 3: LPH 5-6 gem. § 51 HOAI 2013.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland