Versorgungsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 ApoG zur externen Versorgung des Klinikums
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgungsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 ApoG zur externen Versorgung des Klinikums
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Versorgungsvertrages gemäß § 14 Abs. 4 ApoG zur externen Versorgung des Klinikums Landkreis Erding mit den beiden Standorten in Erding und Dorfen.
Klinikum Landkreis Erding
Bajuwarenstraße 5
85435 Erding
DEUTSCHLAND
Das Klinikum Landkreis Erding ist ein kommunales Krankenhaus der gehobenen Grund- und Regelversorgung in alleiniger Trägerschaft des Landkreises Erding. Mit beiden Standorten in Erding und Dorfen verfügt das Klinikum Landkreis Erding über 330 stationäre Betten sowie 12 ambulanten Betten in der Schmerztagesklinik und beschäftigt mehr als 1 000 Mitarbeiter. Neben den vorhandenen Fachrichtungen (Kardiologie und Pneumologie, Gastroenterologie, Hämatologie und Onkologie, Unfallchirurgie und Orthopädie, Visceral- und Thoraxchirurgie, Gefäßchirurgie, plastische Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie und Intensivmedizin sowie Radiologie und Nuklearmedizin) ist das Klinikum auch Akademisches Lehrkrankenhaus der TU München sowie Standort für die zwei Berufsfachschulen für Krankenpflege und Krankenpflegehilfe. Neben seinem Auftrag zur Gesundheitsversorgung der Region kommt dem Klinikum daher auch wirtschaftlich eine große Bedeutung zu. Gegenwärtig wird das Klinikum Landkreis Erding über einen Versorgungsvertrag mit einer öffentlichen Apotheke als Kooperationspartner nach Maßgabe von § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApoG) i.V.m. § 1a Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApBetrO) u. a. mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgt. Die Laufzeit des bestehenden Versorgungsvertrages endet im Jahr 2021, sodass die externe Versorgung des Klinikums über einen neuen Versorgungsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 ApoG sichergestellt werden muss. Dabei sind auch die aktuellen regulatorischen Anforderungen an die Versorgungssicherheit von Kliniken wie z.B. die Vorgaben der Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung („ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung") zu berücksichtigen. Der Umsatz der Apotheke des Landkreises Erding mit den beiden Standorten Erding und Dorfen liegt derzeit jährlich bei ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html