242 KGS-Nord Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort-3031-01 Sanitär BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 242-3031-01 Sanitär BA 2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
242 KGS-Nord Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort-3031-01 Sanitär BA2
242 KGS-Nord Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stk. Frischwasserstation
40 Stk. Installationselement verschiedene Ausführungen
20 Stk. Waschtische verschiedene Ausführungen
20 Stk. Waschtischarmaturen, TWK und TWK+TWW
27 Stk. Tiefspül-WCs
200 m Trinkwasserleitungen Edelstahl, verschiedene DN
50 m SML-Leitungen, verschiedene DN, bis DN 125
30 m KML-Leitungen, bis DN100
Wärmedämmarbeiten
Kältedämmarbeiten
Die Verdinungs-/Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in elektr. Form auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der
EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die
Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
-Freistellungsbescheinigung (Finanzamt)
-Referenzen (3 Stk. + Bestätigung Auftraggeber)
-Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre)
-Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe
-Handelsregisterauszug (Amtsgericht)
-Bescheinigung Berufsgenossenschaft (Beitrag)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung Steuerprüfer
-Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
-Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der
EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die
Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
-Freistellungsbescheinigung (Finanzamt)
-Referenzen (3 Stk. + Bestätigung Auftraggeber)
-Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre)
-Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe
-Handelsregisterauszug (Amtsgericht)
-Bescheinigung Berufsgenossenschaft (Beitrag)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung Steuerprüfer
-Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
-Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der
EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die
Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
-Freistellungsbescheinigung (Finanzamt)
-Referenzen (3 Stk. + Bestätigung Auftraggeber)
-Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre)
-Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe
-Handelsregisterauszug (Amtsgericht)
-Bescheinigung Berufsgenossenschaft (Beitrag)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung Steuerprüfer
-Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
-Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die
Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.