Stillegung der Kläranlage Laucha und Überleitung zur KA Karsdorf, LOS 1, LOS 2, LOS 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01-AW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06632
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://wav-saale-unstrut-finne.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stillegung der Kläranlage Laucha und Überleitung zur KA Karsdorf, LOS 1, LOS 2, LOS 3
Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne beabsichtigt die Kläranlage in Laucha stillzulegen. Die Abwässer der Bestandspumpwerke werden somit nicht mehr zur Kläranlage Laucha, sondern in eine neu zu bauende Druckrohrleitung zur KA Karsdorf gefördert. Durch die geodätischen Höhenunterschiede und in erster Linie durch die Reibungsverluste der großen Leitungslängen, muss auf dem Weg zur Kläranlage Karsdorf ein Zwischenpumpwerk in Burgscheidungen errichtet werden. Dieses Pumpwerk sammelt die Abwässer aus allen, an die Druckrohrleitungen angeschlossenen Pumpwerke und transportiert die Abwässer über zwei Druckrohrleitungen zur Kläranlage Karsdorf. Hierzu sind bautechnische, maschinentechnische und elektrotechnische Maßnahmen erforderlich. Die zu erbringenden bau-, maschinen- und elektrotechnischen Leistungen werden im Rahmen einer Gesamtmaßnahme in insgesamt 9 Losen ausgeschrieben Die vorliegende Ausschreibung behinhaltet Los 1, Los 2 und Los 3 (Rohrleitungsarbeiten).
Leitungsbau von Kläranlage Laucha bis Bahnquerung Kirchscheidungen, inkl. Anbindung Hirschroda, PW KA Laucha und Weischütz
Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis
zw. 06636 Laucha und 06636 Kirchscheidungen
Neubau Abwasserdruckrohrleitungen PE100 in offener Bauweise:
- ca. 310 m da 110
- ca. 450 m da 160
- ca. 760 m da 50 (Mitverlegung Kabelleerohr)
- ca. 1.800 m³ Bodenaushub
Neubau Abwasserdruckleitung PE100 in geschlossener Bauweise:
- ca. 840 m da 110
- ca. 3.650 m da 160
- ca. 280 m da 160 (Einzug in Bestandsleitung)
- ca. 5.270 m da 50 (Mitverlegung Kabelleerohr)
- 3 Stk Gewässerquerung I. Ordnung
Schachtbauwerke:
- 9 Stk Neubau Armaturenfertigteilschächte aus Stahlbeton inkl. Verrohrung und Armaturen
- 1 Stk Umbau Anbindeschacht aus Stahlbeton inkl. Verrohrung und Armaturen
Leitungsbau von Bahnquerung Kirchscheidungen bis Pumpwerk Burgscheidungen (PW-Neubau) und vom Pumpwerk Tröbsdorf
Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis
zw. 06636 Kirchscheidungen und 06636 Burgscheidungen
Neubau Abwasserdruckrohrleitungen PE100 in offener Bauweise:
- ca. 450 m da 160
- ca. 225 m da 355
- ca. 450 m da 50 (Mitverlegung Kabelleerohr)
- ca. 900 m³ Bodenaushub
Neubau Abwasserdruckleitung PE100 in geschlossener Bauweise:
- ca. 450 m da 160
- ca. 730 m da 50 (Mitverlegung Kabelleerohr)
- Unterquerung Bahngleis ca. 30 m in DN 250 (Stahlmantelrohr)
- ca. 1.400 m da 160 (Einzug in Bestandsleitung da 355)
- ca. 1.400 m da 50 (Einzug in Bestandsleitung da 355)
- 2 Stk Gewässerquerung I. Ordnung
Schachtbauwerke:
- 4 Stk Neubau Armaturenfertigteilschächte aus Stahlbeton inkl. Verrohrung und Armaturen
- 1 Stk Umbau Anbindeschacht aus Stahlbeton inkl. Verrohrung und Armaturen
Leitungsbau von PW Burgscheidungen Neu bis Kläranlage Karsdorf, mit Anbindung an KA Karsdorf
Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis
zw. 06636 Kirchscheidungen und 06638 Karsdorf
Neubau Abwasserdruckrohrleitungen PE100 in offener Bauweise:
- ca. 1.120 m da 255
- ca. 1.120 m da 315
- ca. 1.150 m da 355
- ca. 870 m da 455
- ca. 3.870 m da 50 (Mitverlegung Kabelleerohr)
- ca. 8.130 m³ Bodenaushub
Neubau Abwasserdruckleitung PE100 in geschlossener Bauweise:
- ca. 520 m da 355
- ca. 210 m da 455
- ca. 730 m da 50 (Mitverlegung Kabelleerohr)
Schachtbauwerke:
- 2 Stk Neubau Armaturenfertigteilschächte aus Stahlbeton inkl. Verrohrung und Armaturen
- 1 Stk Druckentspannungsschacht aus PE
- 1 Stk Absturzschacht aus PE
- 15 Stk Streckenschächte DN 1000 aus PE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leitungsbau von Kläranlage Laucha bis Bahnquerung Kirchscheidungen, inkl. Anbindung Hirschroda, PW KA Laucha und Weischütz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchaan der Unstrut
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leitungsbau von Bahnquerung Kirchscheidungen bis Pumpwerk Burgscheidungen (PW-Neubau) und vom Pumpwerk Tröbsdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mertendorf
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leitungsbau von PW Burgscheidungen Neu bis Kläranlage Karsdorf, mit Anbindung an KA Karsdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laucha an der Unstrut
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestelle des WAV Saale-Unstrut-Finne, Gewerbegebiet Kiesgrube 2, 06632 Freyburg, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Landesverwaltungsamt 1.Vergabekammer und 2. Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 1 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nebra
Postleitzahl: 06632 Freyburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wav-saale-unstrut-finne.de