Umbau BT A und Sanierung BT B für KMS, VHS und Gesamtschule Bkw.: Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: GSBW.24.440.01.OV036.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau BT A und Sanierung BT B für KMS, VHS und Gesamtschule Bkw.: Elektrotechnik
Der Landkreis Oberhavel plant den Umbau des Bauteils A und die Sanierung des Bauteils B am Schulstandort Hubertusstraße in Birkenwerder. Die ehemaligen Internatsgebäude werden nach dem Umbau/ Sanierung von der Kreismusikschule, der Volkshochschule sowie der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule genutzt.
Die Gebäude wurden zwischen 1976 und 1978 in Fertigteilbauweise mit Flachdach errichtet. Beide Gebäude wurden 2002/ 2003 umgebaut und saniert.
Der Bauteil A ist 3-geschossig, der Bauteil B ist 4-geschossig. Beide Bauteile sind voll unterkellert. Bauteil A hat die maximalen Abmessungen von ca. 30,70 m x 16,50 m, Bauteil B 30,30 m x 16,50 m. Die Geschosshöhe beträgt 2,85 m, die lichte Raumhöhe beträgt ca. 2,53 m.
Regine-Hildebrandt-Gesamtschule Hubertusstr. 28 16547 Birkenwerder
Die komplette Elektroanlage wird neuinstalliert. Es werden Kabelbahnen unter den Stahlträgern zur Versorgung der Räume installiert. Schalter und Steckdosen an den Türen werden unter Putz ausgeführt, an den Tafelseiten sowie Fensterseite kommt Brüstungskanal in Stahl zur Ausführung.
Die Räume werden nach Anforderungen der Nutzer ausgestattet.
In Fluren sowie Sanitäreinrichtungen kommen Präsenzmelder zum Einsatz. Sonstige Räume z.B. Klassenräume, Kursräume erhalten einen Raumcontroller zur Steuerung der Beleuchtung, Jalousie. Die Beleuchtungsanlagen werden entsprechend der DIN 5035 und DIN 12464, der AMEV-Richtlinien Arbeitsstättenrichtlinien und den architektonischen Anforderungen raumspezifisch geplant. Für die barrierefreien Sanitäranlagen werden Notruf-Systeme mit optisch und akustischer Alarmierung installiert.
Im Gebäude werden Signalgeber in Verbindung mit der Brandmeldeanlage installiert. Über diese wird ein DIN-Ton zur Alarmierung im Brandfall abgestrahlt. Es findet keine Alarmierung im Sinne einer Sprachalarmanlage gemäß DIN VDE 0833 statt. Die Überwachung des Gebäudes erfolgt mit einer Einbruchmeldeanlage. Es werden RWA- Anlagen für die Treppenhäuser errichtet. Das gesamte Gebäude erhält entsprechend dem Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage nach DIN VDE 0833 bzw. DIN 14675. der Kategorie I, Vollschutz, nach der sämtliche Räume und Bereiche, inkl. Flucht- und Rettungswege überwacht werden. Das Objekt erhält im gesamten Gebäudekomplex eine strukturierte Gebäudeverkabelung mit Cat. 7a Duplex-Kabeln und CAT 6a Anschlusskomponenten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektrotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vogelsdorf
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15370
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RJ7A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland