Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengr. 1,2 und 3, Neubau Unterkunftsgebäude I und II, Barnim-Kaserne Referenznummer der Bekanntmachung: 21/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengr. 1,2 und 3, Neubau Unterkunftsgebäude I und II, Barnim-Kaserne
Gegenstand der zu vergebenden Leistung für FbT ist die Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschn. 2, Technische Ausrüstung nach § 55, hier die Leistungsphasen 2 - 8.
Grundlage der zu erbringenden Leistungen durch den Auftragnehmer sind die allgemeinen und spezifischen Leistungspflichten nach RBBau. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Die Grundleistungen werden nach derzeitigem Planungsstand (ES-Bau) in die Honorarzone II eingestuft.
Barnim- Kaserne Umgehungsstraße 1 15344 Strausberg
Forderungsumfang:
- Abriss der Geb. 7 (Bauzustand C) und 9 (Bauzustand D)
- Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden I und II mit insgesamt 242 Einzelunterkünften im Standard 1.1.5 nach DIN 277+ auf den Baufeldern der Gebäude 7 und 9 in Holzmodulbauweise
- Planungszeitraum von 12.2021 - 08.2022
- geplante Bauzeit von 03.2024 - 03.2026
sonstige Forderungen:
Die Unterkunftsgebäude (UG) I und II sollen baugleich sein. Abweichend davon sind bei dem UG I im Erdgeschoss zwei behindertengerechte Unterkünfte mit jeweils zugehöriger Sanitäranlage zu errichten. Dieses erfordert zusätzlich die barrierefreie Herrichtung der Zugänge zum Gebäude und zu bestimmten Innenräumen im EG. Die Nutzungsflächen (NUF) der beiden Gebäude bleiben jedoch durch die unterschiedliche Anzahl der geforderten Einzelunterkünfte, UG I 120 und UG II 122, identisch.
Projektkennwerte:
Raumbedarf: Gesamtfläche 4611,0 m² (ES - Bau)
Bauwerkskosten: geschätzte Gesamtbaukosten [Betrag gelöscht]EUR (Brutto) davon gem. DIN 276:
KG [Betrag gelöscht]EUR (Brutto)
KG [Betrag gelöscht]EUR (Brutto)
KG 200 und KG [Betrag gelöscht]EUR (Brutto)
Leistungsgegenstand:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung für FbT ist die Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschn. 2, Technische Ausrüstung nach § 55, hier die Leistungsphasen 2 - 8.
Grundlage der zu erbringenden Leistungen durch den Auftragnehmer sind die allgemeinen und spezifischen Leistungspflichten nach RBBau. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Die Grundleistungen werden nach derzeitigem Planungsstand (ES-Bau) in die Honorarzone II eingestuft.
Für den Neubau der Unterkunftsgebäude sind entsprechend ES-Bau nachfolgende Eigenbauvarianten auf ihre Wirtschaftlichkeit zu untersuchen:
Variante A: Neubau eines nicht unterkellerten Riegels mit drei Geschossen und Satteldach mit geringer Neigung, ohne Nutzung des Dachraumes als Aufenthaltsraum (Musterplanung Neubau Unterkunftsgebäude). Die max. Länge des Gebäudes darf 98,0 m nicht überschreiten.
Variante B: Neubau von zwei nicht unterkellerten Riegeln mit zwei Geschossen und einem Querverbinder mit Betriebstechnik und Funktionsbereich einschließlich Eingangsbereich unter Beachtung der Raum- und Flächen-normen.
Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte unter anderem eine Kostenberechnung und vereinfachte Planunterlagen mit Gegenüberstellung der Vor-und Nachteile beider Varianten sein. Dabei sind Investitions- und Folgekosten zu berücksichtigen. Im Zuge der ganzheitlichen Betrachtung sind auch städtebauliche Aspekte wie, Farb-schema, Einbettung in das Gesamtensemble, etc. für die geplanten Gebäude zu beachten.
Für die Umsetzung der Planungen sind die Richtlinien für die Durchführung von Bau- aufgaben des Bundes (RBBau) und die allgemein geltenden Regelwerke der Bundeswehr in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu berücksichtigen. Besonders sind die in der ES-Bau, Teil II, aufgeführten Bereichs-, Bereichsdienstvorschriften, Bereichsanweisungen, Planungshilfen, Erlasse, etc. zu beachten.
Für eine effizientere Umsetzung der Baumaßnahme ist die Planung von bereits realisierten Objekten von Unterkunftsneubauten in Holzmodulbauweise heranzuziehen. Bei Baumaßnahmen der Bundeswehr ist im Grundsatz der Leitfaden für nachhaltiges Bauen anzuwenden. Die Bauten des Bundes sollen auf ein effizientes Energiemanagement ausgerichtet sein.
Allgemeine Angaben Bauordnungsrecht
Die geplante Baumaßnahme erfolgt auf einer bereits militärisch genutzten Fläche. Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Das Grundstück ist im derzeitigen Flächennutzungsplan als "Sondergebiet Bund"gekennzeichnet. Das Bauvorhaben dient der Landesverteidigung, die bauaufsichtliche Behandlung erfolgt nach § 77 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Die geplanten Unterkunftsgebäude I und II sind Gebäude der Gebäudeklasse 3 und werden als Sonderbauten eingestuft.
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengr. 1,2 und 3, Neubau Unterkunftsgebäude I und II, Barnim-Kaserne
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://g-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der angegebene Auftragswert ist fiktiv. Der tatsächliche Auftragswert wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV zum Schutz der geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYERJG8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html