Projekt System Control Center (PSCC) - Los 6 "Not-Halt" für die Errichtung und Inbetriebsetzung einer Systemwarte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021006380
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt System Control Center (PSCC) - Los 6 "Not-Halt" für die Errichtung und Inbetriebsetzung einer Systemwarte
Die nachfolgende Beschreibung bezieht sich auf das zu realisierende Gesamtprojekt. Weitere Erläuterungen zur losspezifischen Beschaffung sind in II.2.4 spezifiziert.
Die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft betreibt in Berlin ein Fernwärmesystem bestehend aus mehreren Fernwärmenetzen mit einer Gesamtlänge von ca. 2.000 km und 10 großen Erzeugungsstandorten sowie einer Vielzahl kleinerer Heizwerke und BHKW mit einer Gesamterzeugungsleistung von rd. 5.000 MWth und rd. 2.350 MWel. Darüber hinaus wird ein Kältenetz mit einer Länge von ca. 10 km und einer Leistung von rd. 40 MWth betrieben. Über das gesamte Fernwärmesystem werden derzeit ca. 1,3 Mio. Haushalte mit Wärme versorgt.
Ziel des Projektes „System Control Center“ ist die Errichtung einer neuen KRITIS-Systemwarte mit Werkstatt-, Lager- und Büroflächen in einem Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines eingeschossigen Neubaus, das sog. „Technikgebäude“, und die Anbindung der Erzeugerstandorte an das System Control Center.
Die hierfür erforderlichen Planungen werden weitestgehend von einem bereits beauftragten Planer durchgeführt.
Von der Systemwarte aus sollen zukünftig alle Handlungen zur Führung, Überwachung und Optimierung des oben beschriebenen Fernwärmesystems erfolgen. Das Fernwärmesystem in diesem Kontext besteht aus allen Wärme- und Stromerzeugern sowie aus den Fernwärmenetzen innerhalb des Versorgungsgebietes Berlin.
Voraussetzung zur Erreichung dieses Ziels ist die Einbindung aller über das Berliner Stadtgebiet verteilten Erzeuger (Wärme und Strom) und aller Komponenten des Fernwärmenetzes in die neu zu errichtende Systemwarte.
Eine Randbedingung ist das Weiterbestehen der dezentralen Warten der Erzeugeranlagen und der weiterhin in seiner Funktion bestehenbleibenden heutigen Warte des Fernwärmenetzes, welche später zur Reservewarte für das Fernwärmenetz umgenutzt werden soll.
Durch die Zusammenführung der lokalen Warten in die gemeinsame Systemwarte ergibt sich die Einstufung des Fernwärmesystems als kritische Infrastruktur. Die daraus resultierenden KRITIS-Anforderungen - ausfallsicherer Betrieb und Verfügbarkeit – sind im Rahmen der Planung und Errichtung der Systemwarte jederzeit zu berücksichtigen.
Der Systemwartenkomplex beinhaltet den Kontrollraum (ca. 1000qm, 20 Arbeitsplätze) sowie Server- und Nebenräumen. Insgesamt werden im Systemwartenkomplex ca. 120 Arbeitskräfte teilweise im Schichtbetrieb arbeiten.
Die angrenzenden Werkstatt-, Lager- und Büroflächen sind für ca. 150 Mitarbeiter mit einem Umfang von ca. 6.000 m² Nutzfläche ausgelegt.
Insgesamt handelt es sich um ein freistehendes Bestandsgebäude mit ca. 51.000 m³ Bruttorauminhalt (BRI) und ca. 9.800 m² Bruttogeschossfläche.
Für die Umsetzung des beschriebenen Projektes benötigt die Vergabestelle in der aktuellen Phase Lieferanten zur Erbringung von Lieferungen & Leistungen unterschiedlicher technischer Fachbereiche. Der konkrete Leistungsumfang ist unter Punkt II.2.4 beschrieben. Der Leistungsbeginn ist für Q2/2022 vorgesehen.
Los 6 "Not-Halt
Beschaffung, Installation, Programmierung und Inbetriebnahme von redundanten fehlersicheren Speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPSen) mit SIL3 Zertifikat, installiert an unterschiedlichen Standorten. Diese Steuerungen (mit den entsprechenden Schnittstellenkomponenten) dienen zur Fern-Übertragung von Not-Halt-Signalen aus einer zentralen Leitstelle zu unterschiedlichen Kraftwerksstandorten mittels eines sicherheitsgerichteten Übertragungsprotokolls (über ein bauseitiges Glasfasernetz). Mosaikflächen mit eingebauten Not-Halt-Taster nach EN 60947-5-5 gehören ebenso zum Liefer- und Leistungsumfang.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.) der Bekanntmachung vorzulegen.
Register A) ENTFÄLLT
Register B)
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregisterauszuges des Herkunftslandes bzw. entsprechende Bescheinigung.
Register C (Mindestbedingung)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Register D (Mindestbedingung)
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen
Register E) ENTFÄLLT
Register F) ENTFÄLLT
Register G) (Mindestbedingung)
Erklärung, dass der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt wurde. Sollte eine derartige Geldbuße verhängt worden sein, ist der Zeitpunkt der Verhängung und der des Verstoßes zu nennen sowie zu erklären und mit Nachweisen zu belegen, dass die Zuverlässigkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes wiederhergestellt ist. Bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit können solche Bewerber ausgeschlossen werden.
Register H) ENTFÄLLT
Register I) ENTFÄLLT
Register J) ENTFÄLLT
Register K) ENTFÄLLT
Register L) (Mindestbedingung) Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften
a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft
b) für sämtliche Vorauszahlungen
c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft
von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s) oder Baa2 (Moody’s) beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind . Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating.
Register M) ENTFÄLLT
Register N) ENTFÄLLT
Register O) Referenzen
Der Bewerber hat den Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung zu erbringen.
Dabei muss mindestens eine Referenz bestätigen, dass eine Anlage mit SIL 3-Zertifizierung geplant und errichtet wurde.
Vergleichbar sind in diesem Zusammenhang insb. Leistungen gem. II.1.4 und II.2.4.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
Auftraggeber: ....
Datum Auftragsvergabe....
Auftrags- und Schlussrechnungswert
Darstellung der Projektgröße und -volumen: ....
Hauptleistungsinhalte: ....
Beginn und Ende der Leistungen: ....
Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ....
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen.
Register P) ENTFÄLLT
Register Q) ENTFÄLLT
Register R) ENTFÄLLT
Register S) ENTFÄLLT
Register T) ENTFÄLLT
Register U) (Mindestbedingung)
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen (mind. C1 oder vergleichbar), in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen
c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1 oder vergleichbar) sprechen.
siehe Vertragsunterlagen
siehe Vertragsunterlagen
siehe Vertragsunterlagen
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich.
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei. Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“).
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch- Risikoländer findet sich unter:
„CSR Risikoländer“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
B) Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).
6. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen Optionen bekannt zu geben.
7. Die Auftragsvergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der "Verpflichtungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit AMS UMS EnMS und ISMS__B_Stand-08-2018" seitens des AN.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]