KHA_7_731_1 Kindertagesstätte Holzgarten in Aichach – Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: KHA_7_731_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aichach.de
Abschnitt II: Gegenstand
KHA_7_731_1 Kindertagesstätte Holzgarten in Aichach – Objektplanung
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 1-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Objektplanung Gebäude und Innenräume – Kindertagesstätte Holzgarten in Aichach – VgV-Verfahren:Aufgrund der demografischen Entwicklung muss die Stadt Aichach kurzfristig ihr Kinderbetreuungsangebot ausweiten. Der Gesamtbedarf beläuft sich dabei auf voraussichtlich vier Kindergarten- und vier Krippengruppen für insgesamt rund 150 Kinder.Das für die Baumaßnahme vorgesehene Grundstück befindet sich am Holzgarten in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Einrichtungen einer 2-gruppigen Kinderkrippe und eines 3-gruppigen Kindergartens. Das gesamte Areal befindet sich in unmittelbarer fußläufiger Nähe zur Aichacher Altstadt im Süden und zu hochwertigen Erholungsbereichen an der Paar im Westen. Bisher wurde das Grundstück bereits durch eine weitere temporäre Kinderkrippe genutzt, für die mittlerweile Ersatz geschaffen wurde und deren Fläche daher kurzfristig frei wird. Das Ergebnis einer Voruntersuchung, die die Möglichkeiten der Bebauung des Grundstücks überprüft hat, ist in der vorliegenden Machbarkeitsstudie dargestellt und soll als Grundlage für die weitere Bearbeitung dienen. Demnach ist eine eingeschossige Anlage mit 4 Kindergarten- und 4 Krippengruppen grundsätzlich möglich. Die Maßnahme wird durch die Regierung von Schwaben gefördert. Das ermittelte Raumprogramm entspricht den Vorgaben der Förderstelle und ergänzenden Abstimmungen mit der Stadt Aichach. Das Raumprogramm ist jedoch im Zuge der Planung noch weiter mit der Stadt und auch den beteiligten Nutzern abzustimmenDie Stadt Aichach legt besonderen Wert auf eine nachhaltige, aber auch sehr wirtschaftliche und flächenoptimierte Bauweise bei einer ansprechenden und angemessenen baulichen Gestaltung. Neben der gewünschten Ausführung als Holzbau werden weitergehende Überlegungen zu Dach- und Fassadenbegrünung und Photovoltaik, sowie alternativen energetischen und anlagentechnischen Konzepten erwartet. Durch ein entsprechendes Freiraumkonzept soll die Gesamtanlage als städtischer „Kindercampus“ aufgewertet und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sollen die einzelnen Einrichtungen auch noch ihre eigenen individuellen Freiräume erhalten. Der gesamte Baumbestand auf dem Grundstück ist als maßgeblicher Wert unbedingt zu erhalten und in die neue Freiraumgestaltung zu integrieren. Die Bauausführung ist für den Zeitraum 2023/24 vorgesehen. Die Nutzungsaufnahme ist für das 1. Quartal 2025 geplant.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner oder
mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller
Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des
Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.