Bereitstellung und Betrieb einer Außenstelle des Bayerischen Impfzentrums im Landkreis Neumarkt i.d.OPF.
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i.d.OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: D-92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-neumarkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb einer Außenstelle des Bayerischen Impfzentrums im Landkreis Neumarkt i.d.OPF.
Bereitstellung und Betrieb einer Außenstelle des Bayerischen Impfzentrums im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Bereitstellung und Betrieb einer Außenstelle des Bayerischen Impfzentrums im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Bereitstellung und Betrieb einer Außenstelle des Bayerischen Impfzentrums im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Bereitstellung mobiler Impfteams im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Bereitstellung mobiler Impfteams im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Laut Bekanntmachung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 19. März 2020 und der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 01.04.2020 können in Coronazeiten in Fällen von äußerster Dringlichkeit Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung durchgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung und Betrieb einer Außenstelle des Bayerischen Impfzentrums im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i.d.OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.klinikum-neumarkt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: siehe VI.4.1
Land: Deutschland