Abschnittsweise Sanierung und Instandsetzung von drei Einzelsporthallen am Gymnasium Dorfen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschnittsweise Sanierung und Instandsetzung von drei Einzelsporthallen am Gymnasium Dorfen
Das Gymnasium Dorfen wurde in den 70-er Jahren des vorigen Jahrhunderts gegründet. Es verfügt über drei nahezu baugleiche Einfachsporthallen (Halle 1 BJ 1979/ Halle 2, BJ 1987 / Halle 3, BJ 1995). Der Bestand ist in allen 3 Hallen in den Bereichen Gebäudehülle, Innenausbau, Gebäudetechnik sowie Geräteausstattung erheblich sanierungsbedürftig. Gegenstand der Einzelverträge können sein: Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen) für die Sanierung und ggfs. Erweiterung der einzelnen Turnhallen sowie übergeordnete Planungs- und Beratungsleistungen zum Gesamtprojekt nach Bedarf. Es kann nicht garantiert werden, dass für alle Einzelsporthallen Einzelaufträge erteilt werden. Maximal werden auf der der Grundlage der Rahmenvereinbarung 5 Einzelaufträge vergeben.
siehe oben
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestanzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
A) Referenzen über Planungsleistungen nach § 34 HOAI
Bei jeder Referenz können folgende Punkte erreicht werden:
Honorarzone:
o II: 1 Punkt
o III oder höher: 3 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellungen:
o Umbau/Sanierung: 3 Punkte
o Neubau/Erweiterung: 1 Punkt
o Brandschutzsanierung: 2 Punkte
o Energetische Sanierung: 2 Punkte
o Dachsanierung: 2 Punkte
o Fassadensanierung: 2 Punkte
o Umsetzung im laufenden Betrieb: 2 Punkte
o
Baukosten (KGr. 300 € brutto):
o 1 – 2 Mio.: 1 Punkt
o 2 – 3 Mio.: 2 Punkte
o >3 Mio.: 4 Punkte
Leistungsumfang (bis heute erbracht):
o Leistungsphase 2: 2 Punkte
o Leistungsphase 3: 2 Punkte
o Leistungsphase 4: 2 Punkte
o Leistungsphase 5: 2 Punkte
o Leistungsphase 6 für öffentlichen Auftraggeber: 2 Punkte
o Leistungsphase 7 für öffentlichen Auftraggeber: 2 Punkte
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
B) Anzahl der angestellten Dipl.-Ing. (o. glw. Abschlüsse, z. B. Master of Engineering) einschließlich Büroinhaber und freie Mitarbeiter
o 4 - 5: 1 Punkt,
o 5 - 7: 2 Punkte,
o mehr als 7: 3 Punkte,
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte er-reichen. Der AG behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Besondere Leistungen und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug nicht älter als Juni 2021 (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO einer für die Leistungserbringung verantwortlichen Person (z.B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze (brutto) mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
zu A): 500.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre
zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI aus den Jahren 2012– bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind Referenzprojekte, die nicht vor 2012 baufertiggestellt wurden und bis heute mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes, b) Art der Maßnahme
Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung etc.), c) Besondere Aufgabenstellungen (Art und Gegenstand der Sanierung; laufender Betrieb) d) Honorarzone, e) Leistungsumfang/Leistungsstand (Leistungsphasen), f) Leistungszeit/Baufertigstellung, g) Baukosten brutto (Kostengruppe 200-700)
B) Anzahl der Architekten und Bauingenieure, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber in den letzte 3 Jahren und heute.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
zu A): Es müssen mindestens zwei Referenzen über eine Sanierung mit Baukosten über 3 Mio. € brutto (KGr. 200-700) benannt werden. Da-von müssen bei mindestens einer die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig erbracht worden sein. Ein Referenzprojekt muss eine Totalsanierung (Brandschutzsanierung, energetischen Sanierung, Dach- und Fassadensanierung) zum Gegenstand haben.
zu B): Es müssen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre und heute mindestens 4 Architekten/Bauingenieure angegeben werden können, davon mindestens 3 Architekten.
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss über die Berechtigung zur Bauvorlage nach Art. 61 BayBO verfügen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Teilnahmewettbewerb wird ausschließlich digital über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe. Da in diesem Zusammenhang Fristen ge-setzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplatt-form einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
Durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)